Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H.
BEKANNTMACHUNG
mit Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21.07.2022, GZ. 2022-0.473.945 wurden gemäß § 16 Abs. 1 und 5 des Glücksspielgesetzes, BGBl. Nr. 620/1989 idF BGBl. I Nr. 99/2020, die Spielbedingungen für das Zahlenlotto „1 bis 90“ wie folgt bewilligt und treten ab 30.09.2023 nach der Zahlenlotto-Ziehung in Kraft:
SPIELBEDINGUNGEN
Zahlen Lotto
1-90 Das andere Lotto
Diese Spielbedingungen gelten für die Online-Abwicklung des Zahlenlotto „1–90“ und gelten ab 30.09.2023 nach der Zahlenlotto-Ziehung.
1.4 Für die Durchführung des Zahlenlotto hat die Gesellschaft Spielbedingungen aufzustellen, die in der jeweils letzten veröffentlichten Fassung gültig sind. Die Gültigkeit der Spielbedingungen tritt mit dem Tag ein, der ihrer Veröffentlichung im digitalen Amtsblatt der Republik Österreich (www.evi.gv.at) folgt. Der Teilnehmer erkennt sie mit Abgabe der Wette in der Kollektur als verbindlich an.
11.1 Die Ziehungen des Zahlenlotto sind öffentlich und finden in der Regel am Dienstag und am Samstag einer Woche statt. Fällt ein Ziehungstag auf einen Feiertag oder sprechen sonstige schwerwiegende Gründe dafür, kann die Gesellschaft die Ziehung entfallen lassen oder sie auf einen der folgenden Tage verschieben.
12.2 Kleingewinne bis EUR 1.000,- pro Quittung werden in jeder Kollektur an den Inhaber ohne Identitätsprüfung bar ausbezahlt. Die Auszahlungsfrist in der Kollektur beträgt drei Jahre und beginnt nach Abschluss der Gewinnermittlung.
Kleingewinne bis EUR 100,- pro Quittung und Runde können auch auf das elektronische Spielguthaben des Spielteilnehmers auf der von der Gesellschaft betriebenen Plattform zur elektronischen Spielteilnahme überwiesen werden.
12.3 Mehrere Kleingewinne aus Spielverträgen für die Dauer von zwei bis zu zehn Ziehungen, die insgesamt EUR 1.000,- übersteigen, werden in Annahmestellen, die von der Gesellschaft gesondert bezeichnet werden (Großgewinnauszahlungsstellen), nach Abschluss der Gewinnermittlung ausbezahlt.
14.2 Diese Spielbedingungen werden nach Bewilligung durch das Finanzamt Österreich im digitalen Amtsblatt der Republik Österreich (www.evi.gv.at) verlautbart, gelten ab 30.09.2023 nach der Zahlenlotto-Ziehung und setzen alle vorherigen Spielbedingungen außer Kraft.