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AMUNDI RESPONSIBLE INVESTING | Außerordentliche Hauptversammlung 2023

Außerordentliche Hauptversammlung: 21. September 2023, um 15.30 Uhr

Termin:
Donnerstag, den 21. September 2023 um 15:30 Uhr
Ort:
Geschäftssitz der Gesellschaft
91-93 Boulevard Pasteur
75015 Paris
Frankreich
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
Gesellschaftssitz
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen unterliegt das Recht zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung der Eintragung des Stimmrechts auf den Namen des Aktionärs/der Aktionärin – oder des an seiner/ihrer Stelle eingetragenen Stimmrechtsvertreters, wenn der Aktionär/die Aktionärin im Ausland wohnhaft ist – ins Aktienbuch der Namens- oder Inhabertitel, das ein befugter Vermittler führt. Sie hat bis zum zweiten Arbeitstag vor der Hauptversammlung um null Uhr Pariser Zeit zu erfolgen.
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Ein Formular für die Briefwahl oder für die Erteilung der Vollmacht steht jedem Aktionär/jeder Aktionärin, der/die eine schriftliche Anfrage an den Sitz der Gesellschaft oder an ihren Bevollmächtigten UPTEVIA, Service Assemblées Générales - 12 place des États-Unis - CS 40083 - 92549 Montrouge Cedex richtet, spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zur Verfügung.
Übermittlung:
Veröffentlicht auf EVI am 08.09.2023

AMUNDI RESPONSIBLE INVESTING

INVESTMENTGESELLSCHAFT MIT VARIABLEM KAPITAL – SICAV

Geschäftssitz: 91-93, Boulevard Pasteur

75015 PARIS

HANDELSREGISTER (RCS) PARIS 834 854 838

(die „Gesellschaft")

EINLADUNG ZUR ZWEITEN HAUPTVERSAMMLUNG

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 7. September 2023 wurde das Quorum zur Beschlussfähigkeit nicht erreicht. Daher wird eine zweite außerordentliche Hauptversammlung am 21. September 2023 um 15.30 Uhr am Geschäftssitz der Gesellschaft, 91-93 Boulevard Pasteur, 75015 PARIS einberufen – Ziel ist es, über die Tagesordnung zu befinden, die bereits online im „Actu-Juridique“ am 21. August 2023 veröffentlicht wurde:

  • Verlesen der Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers über die Verschmelzung und Übernahme des Teilfonds der SICAV AMUNDI RESPONSIBLE INVESTING oder „ARI“ CONVERTIBLE CONSERVATIVE SRI durch den FCP AMUNDI BFT CONVERTIBLES ISR sowie Verlesen des Berichts des Verwaltungsrats über die Obergrenze für Rücknahmen.
  • Auflösung des Teilfonds der SICAV ARI – CONVERTIBLE CONSERVATIVE SRI ohne Liquidation des Schirms der SICAV ARI ab dem Zeitpunkt der endgültigen Durchführung der Verschmelzung;
  • Genehmigung der damit einhergehenden Änderung der Satzung in Artikel 8 – Ausgabe, Rücknahme von Anteilen in Absatz 13 der Satzung;
  • Vollmachten zur Erfüllung der Formalitäten.

Die den Aktionärinnen und Aktionären anlässlich jeder Hauptversammlung vorab zu übermittelnden Unterlagen stehen den Aktionärinnen und Aktionären am Gesellschaftssitz zur Verfügung oder werden den Aktionärinnen und Aktionären auf Anfrage gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zugesandt.

Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen unterliegt das Recht zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung der Eintragung des Stimmrechts auf den Namen des Aktionärs/der Aktionärin – oder des an seiner/ihrer Stelle eingetragenen Stimmrechtsvertreters, wenn der Aktionär/die Aktionärin im Ausland wohnhaft ist – ins Aktienbuch der Namens- oder Inhabertitel, das ein befugter Vermittler führt. Sie hat bis zum zweiten Arbeitstag vor der Hauptversammlung um null Uhr Pariser Zeit zu erfolgen.

Diese Eintragung ist anhand einer Teilnahmebestätigung festzustellen, die ein befugter Vermittler ausstellt und entweder dem Formular für die Briefwahl oder für die Erteilung der Vollmacht, oder der Bestellung einer auf den Namen des Aktionärs ausgestellten Zutrittskarte beifügt.

Jede Aktionärin/jeder Aktionär wird unabhängig von der Anzahl der von ihr/ihm gehaltenen Aktien zur Hauptversammlung zugelassen und kann von ihrem/seinem Ehepartner oder von einem Bevollmächtigten, der ebenfalls Aktionär ist, vertreten werden.

Ein Formular für die Briefwahl oder für die Erteilung der Vollmacht steht jedem Aktionär/jeder Aktionärin, der/die eine schriftliche Anfrage an den Sitz der Gesellschaft oder an ihren Bevollmächtigten UPTEVIA, Service Assemblées Générales - 12 place des États-Unis - CS 40083 - 92549 Montrouge Cedex richtet, spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zur Verfügung.

Dieses ordnungsgemäß ausgefüllte Formular muss spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung per Post oder E-Mail unter corporatelife@amundi.com an die Gesellschaft oder den vorgenannten Bevollmächtigten zurückgesandt werden, um berücksichtigt zu werden.

Die Vollmachten und Stimmzettel, die für die Hauptversammlung am 7. September 2023 per Briefwahl abgegeben wurden, behalten für diese zweite Versammlung ihre Gültigkeit.

Darüber hinaus sind der aktuelle Prospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen der Gesellschaft auf Anfrage kostenlos und auf Wunsch in Papierform bei der österreichischen Zahl- und Informationsstelle Société Générale, Zweigniederlassung Wien, Prinz Eugen Strasse 8-10/5/Top 11, 1040 Wien.

Der Verwaltungsrat

Anhänge zur Veröffentlichung

Verantwortlich für den Inhalt: AMUNDI RESPONSIBLE INVESTING
https://www.evi.gv.at/b/pi/blp-vv4