Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8 |
Kollektivvertrag
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Februar 2023
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 456/2023
- Katasterzahl
- XXII/96/53
- Geltungsbereich
- Betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen.
Veröffentlicht auf EVI am 17.08.2023
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8
Zl. 2023-0.594.076
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 456/2023. Die Ärztekammer für Oberösterreich und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Gesundheit, Soziale Dienstleistungen, Kinder- und Jugendhilfe, haben einen Kollektivvertrag für Angestellte bei niedergelassenen Ärzt/innen in ärztlichen Gruppenpraxen und in den Primärversorgungseinheiten, die der Ärztekammer für Oberösterreich angehören, mit Ausnahme der Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, abgeschlossen; für Lehrlinge iSd Berufsausbildungsgesetzes (BAG) ist der KV anzuwenden. Der Kollektivvertrag ist am 1. Februar 2023 in Kraft getreten und betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 456/2023, Katasterzahl XXII/96/53, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 14. August 2023
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8