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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8 |

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Kollektivvertrag

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Februar 2023
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 456/2023
Katasterzahl
XXII/96/53
Geltungsbereich
Betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen.

Veröffentlicht auf EVI am 17.08.2023

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8

Zl. 2023-0.594.076

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 456/2023. Die Ärztekammer für Oberösterreich und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Gesundheit, Soziale Dienstleistungen, Kinder- und Jugendhilfe, haben einen Kollektivvertrag für Angestellte bei niedergelassenen Ärzt/innen in ärztlichen Gruppenpraxen und in den Primärversorgungseinheiten, die der Ärztekammer für Oberösterreich angehören, mit Ausnahme der Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, abgeschlossen; für Lehrlinge iSd Berufsausbildungsgesetzes (BAG) ist der KV anzuwenden. Der Kollektivvertrag ist am 1. Februar 2023 in Kraft getreten und betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 456/2023, Katasterzahl XXII/96/53, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 14. August 2023

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