Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8 |
Kollektivvertrag
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Sonntag, den 01. Januar 2023
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 455/2023
- Katasterzahl
- XXII/96/52
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt für aller im Bereich der Ärztekammer für Kärnten bei den Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin und Fachärztinnen und -ärzten mit Ausnahme der Fachärzte/Fachärztinnen für Zahnheilkunde beschäftigten Angestellten und betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter.
Veröffentlicht auf EVI am 17.08.2023
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft - Abteilung II/B/8
Zl. 2023-0.594.076
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 455/2023. Im Mai 2023 haben die Ärztekammer für Kärnten und die Gewerkschaft GPA, Bundesausschuss Gesundheit, Soziale Dienstleistungen und Kinder- und Jugendhilfe, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt für aller im Bereich der Ärztekammer für Kärnten bei den Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin und Fachärztinnen und -ärzten mit Ausnahme der Fachärzte/Fachärztinnen für Zahnheilkunde beschäftigten Angestellten und betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 455/2023, Katasterzahl XXII/96/52, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 14. August 2023
- Verantwortlich für den Inhalt:
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