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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8 |

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Kollektivvertrag

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Sonntag, den 01. Januar 2023
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 455/2023
Katasterzahl
XXII/96/52
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt für aller im Bereich der Ärztekammer für Kärnten bei den Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin und Fachärztinnen und  -ärzten mit Ausnahme der Fachärzte/Fachärztinnen für Zahnheilkunde beschäftigten Angestellten und betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter.

Veröffentlicht auf EVI am 17.08.2023

Bundesministerium für  Arbeit und Wirtschaft - Abteilung II/B/8

Zl. 2023-0.594.076

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 455/2023.  Im Mai 2023 haben die Ärztekammer für Kärnten und die Gewerkschaft GPA, Bundesausschuss Gesundheit, Soziale Dienstleistungen und Kinder- und Jugendhilfe, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt für aller im Bereich der Ärztekammer für Kärnten bei den Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin und Fachärztinnen und  -ärzten mit Ausnahme der Fachärzte/Fachärztinnen für Zahnheilkunde beschäftigten Angestellten und betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 455/2023, Katasterzahl XXII/96/52, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 14. August 2023

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