techbold technology group AG
FN 436735h
mit dem Sitz in Wien
Einladung
zu der am Dienstag, 12. September 2023, um 15:00 Uhr
in der Dresdner Straße 89, 3. Stock, 1200 Wien,
stattfindenden
8. ordentlichen Hauptversammlung
der techbold technology group AG
Tagesordnung
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2022/2023.
- Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. März 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/2023.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/2023.
- Wahlen in den Aufsichtsrat.
- Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/2024.
- Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie über die Zuteilung von Aktienoptionen an den Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Eisler für das Geschäftsjahr 2022/2023.
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Punkt VII. „Aufsichtsrat“.
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Punkt VIII. „Hauptversammlung“.
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Punkt X. „Veröffentlichungen“.
- Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlage (Genehmigtes Kapital 2023) unter Aufhebung des genehmigten Kapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Juli 2021 sowie über die die Änderung der Satzung in Punkt IV. § 4.8.
- Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen können, auszugeben, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf die Finanzinstrumente, unter Aufhebung der entsprechenden Ermächtigung des Vorstands gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 27. November 2018 zu Tagesordnungspunkt 7 sowie Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Juli 2021 zu Tagesordnungspunkt 11.
- Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten (Bedingtes Kapital 2023), unter Aufhebung des bedingten Kapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 27. November 2018 sowie über die die Änderung der Satzung in Punkt IV. § 4.9.
- Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG für eigene Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Mitglieder des Vorstandes sowie Aufsichtsrates oder jene eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens bis zu maximal 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab dem 22. August 2023 zur Einsicht der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Dresdner Straße 89, 3. Stock, 1200 Wien, am Empfang auf und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
- Vollständiger Text dieser Einberufung,
- geprüfter Jahresabschluss und Lagebericht der techbold technology group AG für das Geschäftsjahr 2022/2023,
- Bericht des Aufsichtsrats der techbold technology group AG für das Geschäftsjahr 2022/2023,
- Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns,
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2.–14.,
- Erklärungen und Lebensläufe des/r Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 5.,
- Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss beim „Genehmigten Kapital“ gemäß § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 S 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 11.,
- Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss bei der Begebung von Finanzinstrumenten gem. § 174 Abs 4 iVm § 153 Abs 4 AktG zu Tagesordnungspunkt 12.,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht.
Zudem erhält jeder Aktionär auf sein Verlangen, das per Post an techbold technology group AG, zH Herrn Werner Dauschek, Dresdner Straße 89, 1200 Wien, oder per E-Mail an investor@techbold.at zu richten ist, unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Zusätzlich wird auf der Homepage der Gesellschaft unter der URL https://www.techbold.at/investoren/unterlagen-hv8 ein passwortgesicherter Bereich eingerichtet, in dem die obenstehenden Unterlagen zum Abruf verfügbar sein werden. Die Zugangsdaten werden den in das Aktienbuch eingetragenen Aktionären am 22. August 2023 per E-Mail übermittelt.
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind. Wir ersuchen die Aktionäre beim Eingang zur Hauptversammlung einen Lichtbildausweis vorzuzeigen.
Zur besseren Planung der Hauptversammlung bitten wir zudem alle Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, sich bis zum 5. September 2023 per E-Mail unter investor@techbold.at anzumelden.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Schriftform (Schriftform bedeutet eigenhändige Unterschrift bzw. bei Übermittlung der Vollmacht per E-Mail qualifizierte elektronische Signatur) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt. Vollmachten können an die Gesellschaft per Post im Original (techbold technology group AG, zH Herrn Werner Dauschek, Dresdner Straße 89, 1200 Wien) oder per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur (investor@techbold.at) übermittelt oder im Original persönlich am Eingang zur Hauptversammlung vorgelegt werden. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt. Das Prozedere gilt sinngemäß auch für den Widerruf einer Vollmacht.
Wien, im August 2023
Der Vorstand