Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8 |
Kollektivvertrag
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Juni 2023
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 449/2023
- Katasterzahl
- VII/36/5
- Geltungsbereich
- a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsfirmen (und selbständigen Betriebsabteilungen) der Lederwaren- und Kofferindustrie, innerhalb des Fachverbandes Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie, einschließlich der Ledertreibriemen- und technischen Lederartikelindustrie sowie der Handschuhindustrie; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991 anzuwenden ist.
Veröffentlicht auf EVI am 04.08.2023
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Abteilung II/B/8
Zl. 2023-0.559.259
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 449/2023. Am 17. Mai 2023 haben der Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Juni 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsfirmen (und selbständigen Betriebsabteilungen) der Lederwaren- und Kofferindustrie, innerhalb des Fachverbandes Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie, einschließlich der Ledertreibriemen- und technischen Lederartikelindustrie sowie der Handschuhindustrie; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991 anzuwenden ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen zum o. a. Rahmenkollektivvertrag vom 1. November 1991 für den Bereich der Lederwaren- und Kofferindustrie und wurde unter Registerzahl KV 449/2023, Katasterzahl VII/36/5, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 31. Juli 2023
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8