Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8 |
Kollektivvertrag
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Mai 2023
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 461/2023
- Katasterzahl
- XIII/56,57/9
- Geltungsbereich
- a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitglieder des Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für kaufmännische Lehrlinge und technische Zeichner-Lehrlinge, mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen.
Veröffentlicht auf EVI am 01.09.2023
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Abteilung II/B/8
Zl. 2023-0.619.786
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 461/2023. Am 19. April 2023 haben der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie und die Gewerkschaft GPA einen Kollektivvertrag für Angestellte der Elektro- und Elektronikindustrie (KVAngEEI) abgeschlossen, der am 1. Mai 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitglieder des Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für kaufmännische Lehrlinge und technische Zeichner-Lehrlinge, mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Für Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten gilt ausschließlich Abschnitt 6 Punkt 67. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 461/2023, Katasterzahl XIII/56,57/9, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 29. August 2023
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8