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Deutsche Rohstoff AG | ISIN: DE000A3510K1 30.08.2023

Zinssatz: ISIN: DE000A3510K1

Wertpapier
DE000A3510K1 Anleihe 2023/2028 Inhaberschuldverschreibungen
Zinssatz
7,5%
Laufzeit
27.09.2023 - 27.09.2028
Umtauschfrist
31.08.2023 - 21.09.2023
Zeichnungsfrist
04.09.2023 - 25.09.2023, 12:00
Veröffentlicht auf EVI am 30.08.2023

Deutsche Rohstoff AG

Anleihe 2023/2028

Inhaberschuldverschreibungen bis zu einem Gesamtnennbetrag von EUR 100.000.00,00

ISIN: DE000A3510K1
WKN: A3510K
- 7,5% Zinsen p.a. -
der Deutsche Rohstoff AG
(Q7, 24, 68161 Mannheim, Deutschland)
(„Emittentin“)

Mit einer Laufzeit vom 27. September 2023 bis zum 27. September 2028 (ausschließlich)

Umtauschfrist für Schuldverschreibungen: 31. August 2023 bis 21. September 2023, 24.00 Uhr

Zeichnungsfrist für neue Schuldverschreibungen 2023/2028: 
04. September 2023 bis 25. September 2023, 12:00 Uhr MESZ

Umtauschangebot

Inhaber der mit EUR 100.000.000,00 ausstehenden 5,25% Schuldverschreibungen (ISIN: DE000A2YN3Q8) („Schuldverschreibungen 2019/2024“) haben auf Grundlage des am 30. August 2023 im Bundesanzeiger und auf der Webseite https://rohstoff.de/anleihe/ veröffentlichten Umtauschangebots die Möglichkeit, während der Umtauschfrist über ihre depotführende Stelle Angebote zum Umtausch ihrer Schuldverschreibungen 2019/2024 in neu auszugebende 7,5 % Schuldverschreibungen („Schuldverschreibungen 2023/2028“) abzugeben. Jeder Inhaber der Schuldverschreibungen 2019/2024, der einen Umtauschauftrag erteilt hat, erhält im Fall der Annahme seines Umtauschauftrags durch die Emittentin je eingetauschter Schuldverschreibung 2019/2024 (i) eine neue Schuldverschreibung 2023/2028, (ii) die auf die eingetauschte Schuldverschreibung 2019/2024 aufgelaufenen Stückzinsen sowie (iii) einen Zusatzbetrag in bar in Höhe von EUR 10,00 je eingetauschter Schuldverschreibung 2019/2024. Die Emittentin ist jederzeit und nach ihrem alleinigen und freien Ermessen berechtigt, ohne Angabe von Gründen die Umtauschfrist zu verlängern oder zu verkürzen, den Umtausch vorzeitig zu beenden oder das Umtauschangebot zurückzunehmen. Die Emittentin behält sich vorbehaltlich der gesetzlichen (insbesondere prospektrechtlichen) Anforderungen vor, auch während der Umtauschfrist eine Aufstockung der Schuldverschreibungen 2023/2028 gemäß § 10 Abs. 1 der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen 2023/2028 vorzunehmen.

Zeichnungsangebot

Anleger haben darüber hinaus die Möglichkeit, über ihre depotführende Stelle während der Zeichnungsfrist Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität DirectPlace der Frankfurter Wertpapierbörse im Handelssystem XETRA (oder einem an dessen Stelle getretenen Handelssystem für die Sammlung und Abwicklung von Zeichnungsangeboten) abzugeben. Voraussetzung für den Umtausch bzw. Kauf der Schuldverschreibungen 2023/2028 ist das Vorhandensein eines Wertpapierdepots, in das die Schuldverschreibungen eingebucht werden können. Sofern ein solches Depot nicht vorliegt, kann es bei einem Kreditinstitut bzw. einer Bank eingerichtet werden.

Der von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) gebilligte Prospekt ist auf der Webseite www.rohstoff.de/anleihe veröffentlicht. Die Billigung sollte nicht als eine Befürwortung der Emittentin, die Gegenstand dieses Prospekts ist, und nicht als Bestätigung der Qualität der Wertpapiere, die Gegenstand dieses Prospekts sind, erachtet werden. Anleger sollten ihre eigene Bewertung der Eignung dieser Wertpapiere für die Anlage vornehmen. Es wird empfohlen, dass potenzielle Anleger den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. 

Verantwortlich für den Inhalt: Deutsche Rohstoff AG
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