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Details: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie | Großverfahren 14.07.2023

Großverfahren: Koralmbahn Graz – Klagenfurt

Geschäftszahl
2023-0.509.609
Bauvorhaben
Koralmbahn Graz – Klagenfurt; UVP-Abschnitt Aich – Althofen/Drau; Einreichabschnitt Mittlern – Althofen/Drau; km 92,970 – km 111,979; Änderungsprojekt 2021
Rechtsgrundlage
§§ 31 ff EisbG § 31a EisbG §§ 44a, 44b des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes
Einsichtnahme
14.07.2023 - 25.08.2023
Einsicht in Unterlagen
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Abteilung IV/E2, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, 7.Stock, Zimmer 7E27, Montag bis Freitag 9.00 – 15.00 Uhr (nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer 01/71162 DW 652807 oder DW 652215) Stadtgemeinde Völkermarkt, Hauptplatz 1, 9100 Völkermarkt Marktgemeinde Eberndorf, Kirchplatz 1, 9141 Eberndorf Marktgemeinde Grafenstein, ÖR-Valentin-Deutschmann-Platz 1, 9131 Grafenstein Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See, Klopeiner Straße 5, 9122 St. Kanzian am Klopeiner See Gemeinde Feistritz ob Bleiburg, St. Michael ob Bleiburg 111, 9143 St. Michael ob Bleiburg
Schriftlich Einwendungen
14.07.2023 - 25.08.2023
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Abteilung IV/E2
Übermittlung:
Post
Postfach 201, 1000 Wien
Antragsteller
ÖBB-Infrastruktur AG
Veröffentlicht auf EVI am 14.07.2023

Geschäftszahl: 2023-0.509.609

Wien, 11. Juli 2023

Koralmbahn Graz – Klagenfurt; UVP-Abschnitt Aich – Althofen/Drau

Einreichabschnitt Mittlern – Althofen/Drau; km 92,970 – km 111,979

Änderungsprojekt 2021

Kundmachung des verfahrenseinleitenden Antrags im Großverfahren

EDIKT

Mit dem im 2. Rechtsgang ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie vom 31.7.2013, GZ. BMVIT-820.284/0026-IV/SCH2/2013, wurde der ÖBB-Infrastruktur AG die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung gemäß den §§ 31 ff EisbG unter Mitverbindung der wasserrechtlichen Belange und forstrechtlichen Genehmigung für das im Betreff genannte Bauvorhaben erteilt. Mit Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 23.11.2018, GZ. BMVIT-820.284/0015-IV/IVVS4/2018, bzw. der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vom 18.4.2023, GZ. 2023-0.288.230, wurden der ÖBB-Infrastruktur AG die erforderlichen Genehmigungen für das „Änderungsprojekt 2014“ bzw. die Adaptierung von (Ausgleichs-) Maßnahmen in Zusammenhang mit der Belassung eines Teilabschnitts der Bestandsstrecke zu dem im Betreff genannten Bauvorhaben erteilt.

Diesen Genehmigungen liegt die nach Durchführung des mit Schreiben der damaligen Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG (HL-AG) vom 11.1.2002 angeregten Trassenverordnungsverfahrens für diese Hochleistungsstrecke samt Umweltverträglichkeitsprüfung mit Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 4.4.2006, BGBl II Nr 140/2006, erfolgte Bestimmung des Trassenverlaufs des Teilabschnitts Aich – Althofen/Drau der Koralmbahn Graz – Klagenfurt zugrunde.

Mit Schreiben vom 21.6.2022 hat die ÖBB-Infrastruktur AG zuletzt die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung gemäß den §§ 31 ff EisbG für die im Bauentwurf gegenüber dem ursprünglichen Bauentwurf dargestellten Änderungen („Änderungsprojekt 2021“) beantragt und dazu auch ein entsprechendes Gutachten gemäß § 31a EisbG vorgelegt. Dieser Antrag umfasst auch den Antrag auf Erteilung der Bewilligung für die Änderung der gemäß § 185 ForstG erteilten Rodungsbewilligung sowie die Änderung der gemäß § 127 Abs 1 lit b WRG erteilten Bewilligung für die wasserrechtlichen Belange.

Beschreibung des Vorhabens: 

Die erforderlich gewordenen Änderungen betreffen insbesondere Änderungen an Brückenobjekten, Tunnelobjekten, Stützmauern, Wartungsplätzen, Wartungszugängen, Bedienwegen, Kabelschächten, Kabelwegen, Kabeltrassen, Standplätzen, der Festen Fahrbahn, den Hochbauten Bf. Kühnsdorf und den Technikgebäuden, an Lärmschutzmaßnahmen, der Oberleitungsanlage und der Eisenbahnsicherungsanlage, der P&R-Anlagen Mittlern und Kühnsdorf, die Adaptierung der Bahnsteiglängen im Bf. Kühnsdorf, von Wildschutzzäunen und Gemeindewegen sowie die Errichtung von GSM-P-Anlagen, eines Durchlassbauwerks für ein Förderband Kieswerk im Bereich Priebelsdorf, einer Photovoltaikanlage östlich der Hst. Mittlern und eines Mobilitätsbüros am Bf. Kühnsdorf. Das Änderungsprojekt umfasst auch die Anpassung bei Gewässerstrecken und wasserbaulichen Objekten sowie zusätzlich erforderliche dauerhafte und befristete Rodungen.

Ort und Zeit der Einsichtnahme; Stellungnahmemöglichkeit:

Folgende Unterlagen liegen für jedermann ab Freitag, den 14. Juli 2023, bis einschließlich Freitag, den 25. August 2023, zur Einsicht auf:

  • Schreiben (Änderungsantrag) der ÖBB-Infrastruktur AG vom 21.6.2022;
  • Antragsunterlagen;
  • Befund und Gutachten des Sachverständigen für den Fachbereich Forsttechnik/Rodung, DI Franz Pikl, vom 17.12.2022;
  • Befund und Gutachten der Kordina und Riedmann ZT GesmbH vom 10.7.2023 in Hinblick auf die Umweltverträglichkeit („Einreichabschnitt Mittlern – Althofen / Drau; Koralmbahn-km 92,970 – 111,979; gutachterliche Auseinandersetzungen“) vom 10.7.2023.

Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist bei folgenden Stellen möglich:

  • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Abteilung IV/E2, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, 7.Stock, Zimmer 7E27, Montag bis Freitag 9.00 – 15.00 Uhr (nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer 01/71162 DW 652807 oder DW 652215);
  • Stadtgemeinde Völkermarkt, Hauptplatz 1, 9100 Völkermarkt;
  • Marktgemeinde Eberndorf, Kirchplatz 1, 9141 Eberndorf;
  • Marktgemeinde Grafenstein, ÖR-Valentin-Deutschmann-Platz 1, 9131 Grafenstein;
  • Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See, Klopeiner Straße 5, 9122 St. Kanzian am Klopeiner See;
  • Gemeinde Feistritz ob Bleiburg, St. Michael ob Bleiburg 111, 9143 St. Michael ob Bleiburg.

Ort und Zeit der Einsichtnahme sind jeweils an dortiger Stelle zu erfragen.

Gegen dieses Vorhaben können innerhalb der Auflagefrist (14. Juli 2023 bis 25. August 2023) beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Abteilung IV/E2, Postfach 201, 1000 Wien, schriftlich Einwendungen eingebracht werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, schriftliche Anbringen an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie per E-Mail (e2@bmk.gv.at) zu übermitteln. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt.

Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie nicht rechtzeitig Einwendungen erheben, insoweit Ihre Parteistellung verlieren.

Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.

Die Beteiligten können sich Abschriften von den aufgelegten Unterlagen machen oder auf eigene Kosten Kopien anfertigen.

Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Edikt durch Verlautbarung im redaktionellen Teil der Kärnten-Ausgabe der „Kronen Zeitung“ und der „Kleinen Zeitung“, auf der „Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI)“, durch Anschlag an der Amtstafel der Standortgemeinden sowie im Internet (www.bmk.gv.at) kundgemacht wird.

Rechtsgrundlagen: §§ 44a, 44b des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes

Für die Bundesministerin:

Mag. Erich Simetzberger