Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8 |
Kollektivvertrag
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Sonntag, den 01. Januar 2023
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 428/2023
- Katasterzahl
- XXII/96/48
Veröffentlicht auf EVI am 06.07.2023
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Abteilung II/B/8
Zl. 2023-0.486.271
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 428/2023. Am 2. Jänner 2023 haben der Konvent der Barmherzigen Brüder Salzburg, die Gewerkschaft vida und die Ärztekammer für Salzburg, Kurie der angestellten Ärzte, einen Kollektivvertrag, Zusatzkollektivvertrag für die Ärzte des A. ö. Krankenhauses der Barmherzigen Brüder Salzburg und des Raphael Hospiz Salzburg abgeschlossen, der am 1. Jänner 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag) ergänzt den zwischen dem Konvent der Barmherzigen Brüder Salzburg und der Gewerkschaft vida am 1. Jänner 2023, KV 366/2023, abgeschlossenen Kollektivvertrag und gilt räumlich und fachlich für das A. ö. Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Salzburg (sowie etwaige weitere Betriebsstätten dieser Krankenanstalt) und das Raphael Hospiz Salzburg. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und wurde unter Registerzahl KV 428/2023, Katasterzahl XXII/96/48, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 3. Juli 2023
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