NEOH AG (539776p) | Ordentliche Hauptversammlung 2023

Ordentliche Hauptversammlung: 29. August 2023, um 9:00 Uhr

Termin:
Dienstag, den 29. August 2023 um 09:00 Uhr
Ort:
Rooseveltplatz 11/Tür 1
1090 Wien
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
NEOH AG, Günthergasse 1/6, 1090 Wien
Einsichtszeiten:
Bürozeiten (von Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr)
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der ordentlichen Hauptversammlung.
Abgabetermin Nachweis:
24.08.2023
Nachweis:
Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung bedarf es seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Anmeldung durch den Aktionär unter der Angabe des Namens und seiner Anschrift in Textform per E-Mail an invest@neoh.com.
Übermittlung:
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Die Vollmacht muss einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person (zumindest in Textform) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.
Frist für Vertretungsvollmachten:
24.08.2023
Veröffentlicht auf EVI am 01.08.2023

EINBERUFUNG

Der Vorstand der NEOH AG mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 539776p (die "Gesellschaft"), lädt die Aktionäre der Gesellschaft zur

3. ordentlichen Hauptversammlung

der Gesellschaft am 29. August 2023, um 9:00 Uhr, Rooseveltplatz 11/Tür 1, 1090 Wien, ein.

Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2022
  2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
  4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
  5. Beschlussfassung über 
    a) den Widerruf des in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 29.03.2023 eingeräumten genehmigten Kapitals gemäß § 169 Aktiengesetz, sofern und soweit dieses noch nicht ausgenützt wurde;
    b) die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 Aktiengesetz, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 29.08.2028 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 191.974,-- gegen Bareinzahlung und/oder Sacheinlage, allenfalls in mehreren Tranchen, unter teilweisem Bezugsrechtsausschluss (Direktausschluss) sowie teilweiser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss, zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen; sowie
    c) die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Genehmigtes Kapital).
  6. Beschlussfassung über 
    a) die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Ziffer 3 Aktiengesetz zur Bedienung von Aktienoptionen, welche Mitgliedern des Vorstands, Mitarbeitern der Gesellschaft und mit ihr verbundenen Gesellschaften gemäß den Bedingungen des Stock-Option Programs 2023 eingeräumt werden ("Bedingtes Kapital 2023"), sowie 
    b) die entsprechende Änderung der Satzung durch Einfügung eines neuen § 5a Abs 2 (Bedingtes Kapital).

Unterlagen zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 AktG können ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 8. August 2023, bei der Gesellschaft über den untenstehenden Kontakt angefordert werden und liegen ab diesem Tag zu den üblichen Bürozeiten (von Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr) in den Büroräumlichkeiten der Gesellschaft zur Einsicht auf. Um Voranmeldung wird gebeten.

Adresse:    NEOH AG
Günthergasse 1/6 
1090 Wien
E-Mail:  invest@neoh.com

Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der ordentlichen Hauptversammlung.

Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung bedarf es seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Anmeldung durch den Aktionär unter der Angabe des Namens und seiner Anschrift in Textform per E-Mail an invest@neoh.com. Die Anmeldung hat der Gesellschaft bis spätestens am dritten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, das ist der 24. August 2023, zuzugehen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, mit Vollmacht eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der ordentlichen Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. 

Die Vollmacht muss einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person (zumindest in Textform) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.

Die Vollmachten müssen bis 24. August 2023, bei der Gesellschaft eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Ein- und Ausgangskontrolle vorgelegt werden. Gleiches gilt sinngemäß auch für den Widerruf einer Vollmacht.

Die Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären auf Anfrage zugesendet.

Datenschutzinformation für Aktionärinnen und Aktionäre gemäß Art 13 und 14 DSGVO

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre streng nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, was zwingend erforderlich ist, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 Abs 1 lit c) DSGVO.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich auch über die Stimmrechtsvertretung geltend machen.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der ordentlichen Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. 

Wien, im August 2023

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: NEOH AG (539776p)
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