Startseite
Alle Veröffentlichungen
Details: Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung in St. Pölten

Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung in St. Pölten (75891f) | Ordentliche Generalversammlung 2023

Ordentliche Generalversammlung: 25.08.2023, um 9.00 Uhr
Termin:
Freitag, den 25. August 2023 um 09:00 Uhr
Ort:
Kulturhaus Wagram
Oriongasse 4,
3100 St. Pölten
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Mitglieder der Genossenschaft
Nachweis:
Urkunde oder eine sonstige amtliche Bescheinigung, aus der die Identität des Mitgliedes vorgeht
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Erkrankte oder dienstlich verhinderte Genossenschaftsmitglieder können ein Genossenschaftsmitglied oder den Ehegatten (die Ehegattin) durch schriftliche Vollmacht mit ihrer Vertretung betrauen.
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
Büro der Wohnungsgenossenschaft in 3100 St. Pölten, Josefstraße 70/72
Einsichtszeiten:
ab 01.08.2023 bis zur Generalversammlung während der Öffnungszeiten
Veröffentlicht auf EVI am 29.07.2023

Einladung

zur 

ordentlichen Generalversammlung der Allgemeinen gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung in St. Pölten

am Freitag, 25.08.2023 um 9.00 Uhr
im Kulturhaus Wagram, Oriongasse 4, 3100 St. Pölten

Tagesordnung

  1. Eröffnung der Generalversammlung.
  2. Bestellung des Schriftführers und der Stimmenzähler durch den Versammlungsleiter.
  3. Wahl zweier Protokollbeglaubiger.
  4. Verlesung des Protokolls der ordentlichen Generalversammlung vom 28. August 2022.
  5. Rechenschaftsbericht des Vorstandes.
  6. Behandlung des Berichtes des Prüfungsverbandes über die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses 2021 und Beschlussfassung.
  7. Vorlage des vorläufigen Jahresabschlusses 2022.
  8. Bericht des Aufsichtsrates.
  9. Antrag auf Entlastung: 
    a) des Vorstandes,
    b) des Aufsichtsrates.
  10. Genehmigung einer geringfügigen Satzungsänderung.
  11. Wahlen in den Aufsichtsrat.
  12. Festsetzung des Höchstbetrages für die Aufnahme von Darlehen.
  13. Behandlung satzungsgemäß eingebrachter Anträge.
  14. Allfälliges.
  15. Schlusswort des Obmannes des Vorstandes.

Über nicht auf der Tagesordnung stehende Verhandlungsgegenstände, mit Ausnahme eines Antrages auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung, ist eine Beschlussfassung unzulässig.

Zur ordentlichen Generalversammlung sind nur Mitglieder der Genossenschaft zugelassen. Das Stimmrecht muss persönlich ausgeübt werden. Zur Generalversammlung ist eine Urkunde oder eine sonstige amtliche Bescheinigung, aus der die Identität des Mitgliedes ersichtlich ist, mitzubringen. Erkrankte oder dienstlich verhinderte Genossenschaftsmitglieder können ein Genossenschaftsmitglied oder den Ehegatten (die Ehegattin) durch schriftliche Vollmacht mit
ihrer Vertretung betrauen. Ein Bevollmächtigter kann nicht mehr als fünf Mitglieder vertreten.

Im Falle der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung wird über die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände nach Abwarten einer Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder beschlossen.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Kurzfassung des Prüfungsberichtes des Österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen – Revisionsverband des zuletzt geprüften Jahres sowie das Protokoll der Generalversammlung vom 28.08.2022 liegen von 01.08.2023 bis zur Generalversammlung während der Öffnungszeiten im Büro der Wohnungsgenossenschaft in 3100 St. Pölten, Josefstraße 70/72 zur Einsicht auf.

St. Pölten, im Juli 2023

Der VORSTAND

Dir. KommR Wilhelm Gelb
Obmann 

Anton Damböck
Obmann-Stv. 

Mag. Jakob Gelb, BSc
Obmann-Stv.