Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8 |
Kollektivvertrag
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. März 2023
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 443/2023
- Katasterzahl
- XVII/84/9
- Geltungsbereich
- a) zum Betrieb eines öffentlichen Flughafens berechtigten Unternehmungen; b) Unternehmungen, die Bewachungs-, Kontroll- und sonstige Tätigkeiten im Auftrag der öffentlichen Hand, sowie für Flugplatzhalter auf Flughäfen erbringen oder für die sie dazu gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen ermächtigt sind; c) Unternehmungen, welche auf Flughäfen nichtbehördliche Abfertigungen gemäß Flughafenbodenabfertigungsgesetz (Anhang) vornehmen, mit Ausnahme der Fluggesellschaften, soweit sie dazu ermächtigt sind; d) Unternehmungen, an denen die unter a) genannten Unternehmungen mehrheitlich beteiligt sind, soweit diese mit dem Flughafenbetrieb in Zusammenhang stehende Tätigkeiten auf Flughäfen entfalten, beschäftigt sind
Veröffentlicht auf EVI am 27.07.2023
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Abteilung II/B/8
Zl. 2023-0.541.795
Kollektivvertrag
KV 443/2023. Am 26. April 2023 haben der Fachverband der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen, Berufsgruppe Luftfahrt, und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für alle Arbeiter, die in den a) zum Betrieb eines öffentlichen Flughafens berechtigten Unternehmungen; b) Unternehmungen, die Bewachungs-, Kontroll- und sonstige Tätigkeiten im Auftrag der öffentlichen Hand, sowie für Flugplatzhalter auf Flughäfen erbringen oder für die sie dazu gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen ermächtigt sind; c) Unternehmungen, welche auf Flughäfen nichtbehördliche Abfertigungen gemäß Flughafenbodenabfertigungsgesetz (Anhang) vornehmen, mit Ausnahme der Fluggesellschaften, soweit sie dazu ermächtigt sind; d) Unternehmungen, an denen die unter a) genannten Unternehmungen mehrheitlich beteiligt sind, soweit diese mit dem Flughafenbetrieb in Zusammenhang stehende Tätigkeiten auf Flughäfen entfalten, beschäftigt sind abgeschlossen, der am 1. Mai 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne und Lehrlingseinkommen und enthält außerdem die Anhänge A1 bis A3. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 443/2023, Katasterzahl XVII/84/9, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 24. Juli 2023
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