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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8 |

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Kollektivvertrag

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Mai 2023
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 440/2023
Katasterzahl
XIV/61-63/16
Geltungsbereich
a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Lehrlinge, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes sind und die bei einem der in c) genannten Betriebe beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder des o. a. Fachverbandes oder der o. a. Bundesinnung sind

Veröffentlicht auf EVI am 27.07.2023

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Abteilung II/B/8

Zl. 2023-0.541.795

Kollektivvertrag

KV 440/2023.  Am 13. März 2023 haben der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag für Arbeiter in der Bauindustrie und dem Baugewerbe (zum Kollektivvertrag vom 1. Mai 1994, KV 422/1994, idgF) abgeschlossen, der am 1. Mai 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Lehrlinge, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes sind und die bei einem der in c) genannten Betriebe beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder des o. a. Fachverbandes oder der o. a. Bundesinnung sind. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen. Der Kollektivvertrag enthält außerdem Änderungen bzw. Ergänzungen (Art. 4) einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 1. Mai 1994 sowie Änderungen (Artikel 5) lohnrechtlicher Bestimmungen (Zulagen, Wegegelder und Fahrgelder) zu den Zusatzkollektivverträgen vom 28. April 1988, für 1. Wiener U-Bahn-Bauten, KV 23/1989, idgF; 2. Großwasserkraftwerksbauten, KV 21/1989, idgF; und 3. die Regelung der Löhne für Rohrleger, KV 22/1989, idgF. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 440/2023, Katasterzahl XIV/61-63/16, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 24. Juli 2023

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