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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung | Umweltverträglichkeitsprüfung 10.10.2024

Umweltverträglichkeitsprüfung: Vorhaben „Wiener Neustadt Hbf Nordkopf – Errichtung 4-gleisige Einfahrt“, WST1-UG-36/011-2024

Kennzeichen
WST1-UG-36/011-2024
Rechtsgrundlage
§§ 9, 9a und 24 Abs. 3 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP‑G 2000) in Verbindung mit §§ 44a, 44b, 44d und 45 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG)
Vorhaben
Wiener Neustadt Hbf Nordkopf – Errichtung 4-gleisige Einfahrt
Einsicht in Unterlagen
10.10.2024 - 21.11.2024
Standortgemeinde
Wiener Neustadt
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Antragsteller
ÖBB-Infrastruktur AG
Veröffentlicht auf EVI am 10.10.2024

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG

Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht – WST1

Kundmachung

des verfahrenseinleitenden Antrages und  des darauf Bezug nehmenden sachverständigen Gutachtens im Großverfahren 

EDIKT zu Kennzeichen WST1-UG-36/011-2024

Gemäß §§ 9, 9a und 24 Abs. 3 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP‑G 2000) in Verbindung mit §§ 44a, 44b, 44d und 45 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) wird kundgemacht:

1. Gegenstand des Antrages

Die ÖBB-Infrastruktur AG stellte mit Schreiben vom 28. Mai 2024 für das Vorhaben „Wiener Neustadt Hbf Nordkopf – Errichtung 4-gleisige Einfahrt“ den Antrag um Erteilung der Genehmigung jener Vorhabensbestandteile, welche in die Zuständigkeit der NÖ Landesregierung im teilkonzentrierten Genehmigungsverfahren gemäß § 24 Abs. 3 UVP-G 2000 fallen (NÖ Naturschutzgesetz).

Über diesen Antrag hat die NÖ Landesregierung als zuständige Behörde ein teilkonzentriertes Verfahren durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden (§ 24 Abs. 3 UVP-G 2000).

2. Beschreibung des Vorhabens

Das gegenständliche Vorhaben liegt im Gemeindegebiet von Wiener Neustadt und umfasst im Wesentlichen folgende Projektabschnitte und -bestandteile:

  • Auf der Pottendorfer Linie erfolgt eine Linienverbesserung des Linksbogens auf dem bestehenden Planum. 
  • Auf der Südstrecke beginnt der Umbau mit einer Lagekorrektur der beiden Hauptgleise auf bestehendem Planum. Ab hier beginnt der viergleisige Bereich mit einer kompletten Erneuerung des Ober- und Unterbaus.
  • Die Zulegung eines vierten Gleises bedingt eine Verbreiterung des bestehenden Bahnkörpers in Dammlage links der Bahn (Pottendorfer Linie).
  • Die benötigten Stützmauern werden bis zur Unterführung der Kollonitschgasse parallel zur Bahn geführt.
  • Die Brücke über die Fischauer Gasse sowie die Brücke über die Warme Fischa werden komplett erneuert.
  • Die Straßenunterführung Pöckgasse wird neu errichtet und die Pöckgasse abgesenkt.
  • Die Brücken im Bereich der Straßenunterführung Kollonitschgasse werden links und rechts der Bahn verbreitert. Der bestehende Fußgängersteg links der Bahn wird abgetragen und in neuer Lage wiedererrichtet, ebenso die Geh- und Radwegbrücke rechts der Bahn.
  • Die Lärmschutzwände rechts der Bahn vom Projektanfang (Pöckgasse) verbleiben im Bestand. Zudem ist in bestimmten Abschnitten links und rechts der Bahn die Errichtung von neuen Lärmschutzwänden vorgesehen.
  • Im gesamten Bereich mit Unterbauerneuerung wird ein Entwässerungssystem errichtet.
  • Aufgrund der neuen Gleiskonfiguration müssen die Bahnsteigenden im Hbf Wiener Neustadt in ihrer Lage und in ihrer Länge leicht angepasst werden.
  • Das Vorhaben sieht zudem die Errichtung von vier Weichenheizstationen vor.

3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme

Ab 10. Oktober 2024 bis einschließlich 21. November 2024 liegen der Genehmigungsantrag, die Projektunterlagen und das hierzu ergangene Fachgutachten aus dem Bereich Naturschutz vom 20. August 2024 des Herrn DI Robert Zideck 

in der Standortgemeinde Wiener Neustadt sowie beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Hinweis: In diesem Zeitraum, vom 10. Oktober 2024 bis einschließlich 21. November 2024, besteht für jedermann die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum gegenständlichen Vorhaben bei der NÖ Landesregierung, an der oben bezeichneten Adresse des Amtes der NÖ Landesregierung, einzubringen.

4. Hinweis auf die Parteistellung und die Rechtsfolgen des § 44b AVG

Die Parteistellung als solche richtet sich nach den §§ 24f Abs. 8 und 19 UVP-G 2000. 

Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also in der Zeit vom 10. Oktober 2024 bis einschließlich 21. November 2024, bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben.

5. Hinweis auf die Zustellung von Schriftstücken

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können. 

NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Mag. Fradinger - Gobec

Verantwortlich für den Inhalt: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
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