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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 535/2024

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Kollektivvertrag: KV 535/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Samstag, den 01. Juni 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 535/2024
Katasterzahl
VI/35/5

Veröffentlicht auf EVI am 03.10.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.663.362

KV 535/2024.  Am 17. Mai 2024 haben der Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Juni 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsfirmen der Schuhindustrie innerhalb des Fachverbandes Textil-, Bekleidungs- Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen zum o. a. Rahmenkollektivvertrag vom 1. November 1991 für den Bereich der Schuhindustrie und wurde unter Registerzahl KV 535/2024, Katasterzahl VI/35/5, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 30. September 2024

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