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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 542/2024

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Kollektivvertrag: KV 542/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Sonntag, den 01. Oktober 2023
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 542/2024
Katasterzahl
IV/31/95

Veröffentlicht auf EVI am 03.10.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.663.362

KV 542/2024.  Am 6. November 2023 haben die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Bäcker, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Fortwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag abgeschlossen der am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe, die der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Bäcker, angehören; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigten, dem Angestelltengesetz unterliegenden DienstnehmerInnen sowie für kaufmännische Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 542/2024, Katasterzahl IV/31/95, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 30. September 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft