Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 542/2024
Kollektivvertrag: KV 542/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Sonntag, den 01. Oktober 2023
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 542/2024
- Katasterzahl
- IV/31/95
Veröffentlicht auf EVI am 03.10.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.663.362
KV 542/2024. Am 6. November 2023 haben die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Bäcker, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Fortwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag abgeschlossen der am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe, die der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Bäcker, angehören; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigten, dem Angestelltengesetz unterliegenden DienstnehmerInnen sowie für kaufmännische Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 542/2024, Katasterzahl IV/31/95, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 30. September 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft