startup300 AG
FN 375689 i
mit dem Sitz in Linz
Einladung
zu der am 24. Oktober 2024 um 10:00 Uhr
Tabakfabrik, Peter-Behrens-Platz 10, 4020 Linz, stattfindenden
8. ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung:
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes samt Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023.
- Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023. (entfällt, da die Mitglieder des Aufsichtsrates auf eine Vergütung verzichten)
- Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024.
- Wahlen in den Aufsichtsrat.
- Beschlussfassung über den Widerruf der in der 6. ordentlichen Hauptversammlung vom 22. September 2022 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG im unausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder des Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der 8. ordentlichen Hauptversammlung, wobei der Erwerb eigener Aktien jedenfalls mit dem gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß an eigenen Aktien gemäß § 65 Abs 2 1. Satz AktG beschränkt ist.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab dem 3. Oktober 2024 zur Einsicht der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Tabakfabrik, Peter-Behrens-Platz 10, 4020 Linz, Oberösterreich, am Empfang auf:
- geprüfter Jahresabschluss und Lagebericht der startup300 AG für das Geschäftsjahr 2023,
- Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023,
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. – 7.,
- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG,
- vollständiger Text dieser Einladung.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einladung, sind spätestens ab dem 3. Oktober 2024 außerdem im Internet unter http://www.startup300.at/ unter Investor Relations zugänglich.
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind. Wir ersuchen die Aktionäre beim Eingang zur Hauptversammlung einen Lichtbildausweis vorzuzeigen.
Zur besseren Planung der Hauptversammlung bitten wir zudem alle Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, sich bis zum 21. Oktober 2024 per E-Mail unter hv-service@startup300.at anzumelden.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND DER STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 3.693.086,00 in 3.693.086 Stück Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 153.031 eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 3.540.055 Stück. Es besteht nur eine Aktiengattung.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 118 UND 119 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 3. Oktober 2024 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Tabakfabrik, Peter-Behrens-Platz 10, 4020 Linz, Oberösterreich, zH Michael Eisler, samt Begründung zugeht. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden, entweder per Post an startup300 AG, Tabakfabrik, Peter-Behrens-Platz 10, 4020 Linz, Oberösterreich, zH Michael Eisler, oder per E-Mail an hv-service@startup300.at.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Schriftform (Schriftform bedeutet eigenhändige Unterschrift bzw. bei Übermittlung der Vollmacht per E-Mail qualifizierte elektronische Signatur) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Vollmachten können an die Gesellschaft per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur (hv-service@startup300.at) übermittelt oder im Original persönlich am Eingang zur Hauptversammlung vorgelegt werden. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt. Das Prozedere gilt sinngemäß auch für den Widerruf einer Vollmacht.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.startup300.at/ unter Investor Relations abrufbar.
INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ GEMÄSS DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG
Die startup300 AG verarbeitete personenbezogene Daten von Aktionären oder deren Bevollmächtigten und sonstigen an der Hauptversammlung teilnehmenden Personen (die „Teilnehmer“), insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Anzahl der Aktien, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte, auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes, um ihnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die startup300 AG erhält diese Daten unter anderem von den Eintrittskarten und/oder der Erteilung von Vollmachten. Die Teilnehmer sind grundsätzlich verpflichtet, der startup300 AG die erforderlichen Angaben mitzuteilen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Teilnehmern ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für deren ordnungsgemäße Verbreitung, Durchführung und Nachbereitung erforderlich. Für die Verarbeitung ist die startup300 AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen gemäß Artikel 6 (1 ) c) Datenschutz-Grundverordnung bzw. die Wahrung von berechtigten Interessen des Unternehmens oder eines Dritten im Sinne des Artikel 6 (1 ) f) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister und Auftragsverarbeiter der startup300 AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wurden, erhalten von der startup300 AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistungen erforderlich sind und verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der startup300 AG. In Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung übermittelt die startup300 AG auch personenbezogene Daten von Aktionären und deren Bevollmächtigten an öffentliche Stellen, das Firmenbuch etc.
Die Daten der Teilnehmer werden nach Ende der jeweils anwendbaren gesetzlichen Fristen gelöscht. Bei der Speicherdauer sind neben gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationsfristen die gesetzlichen Verjährungsfristen, insbesondere nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), die in bestimmten Fällen bis zu 30 Jahre betragen können, zu berücksichtigen.
Alle Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts. Zudem steht den Teilnehmern ein Beschwerderecht bei der österreichischen Datenschutzbehörde nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Linz, im September 2024
Der Vorstand