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Amt der Oberösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 23.09.2024

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Großverfahren: Umbau des Bahnhofes Ebensee

Geschäftszahl
  • VERK-2024-169792
Rechtsgrundlage
  • §§ 44a ff des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG
Vorhaben
  • Umbau des Bahnhofes Ebensee
Einsicht in Unterlagen und Stellungnahmemöglichkeit
  • 25.09.2024 - 08.11.2024
Ort
  • Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Verkehr
    Bahnhofplatz 1
    4021 Linz
    5. Stock ZiNr. 122
Standortgemeinde
  • Marktgemeindeamt Ebensee am Traunsee
Mündliche Verhandlung
  • Montag, den 25. November 2024 um 09:00 Uhr
Ort der Verhandlung
  • Marktgemeindeamt Ebensee am Traunsee
    Hauptstraße 34
    4802 Ebensee am Traunsee
Antragsteller
  • ÖBB-Infrastruktur AG

Veröffentlicht auf EVI am 23.09.2024

Amt der Oö. Landesregierung

Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Verkehr 

VERK-2024-169792

EDIKT

Gemäß § 44a Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991, in der Fassung BGBl. I Nr. 88/2023, wird vom Landeshauptmann von Oberösterreich als zuständige Eisenbahnbehörde gemäß § 12 Abs. 1 Eisenbahngesetz 1957 (EisbG), BGBl. Nr. 60/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 115/2024, Folgendes kundgemacht:

Die ÖBB-Infrastruktur AG beantragte mit Schreiben vom 29.04.2024 – unter Vorlage von Projektunterlagen – die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung gemäß §§ 31f EisbG 1957 unter Mitverbindung der Betriebsbewilligung gemäß §§ 34f EisbG 1957 für das nachstehend angeführte Projekt im Gemeindegebiet von Ebensee am Traunsee. 

Beschreibung des Vorhabens:

Der Bahnhof Ebensee liegt auf der ÖBB-Strecke Stainach/Irdning – Schärding im Abschnitt Bahn km 78,590 – 79,900 und befindet sich in der Marktgemeinde Ebensee am Traunsee, Bezirk Gmunden. Im Zuge des Projekts ist der Umbau des Bahnhofes Ebensee vorgesehen. 

Das Projekt umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

Die näheren technischen Einzelheiten sind den zur Einsicht aufliegenden Projektunterlagen zu entnehmen.

Ort und Zeit der Einsichtnahme und Stellungnahmemöglichkeit

In den Antrag und die Antragsunterlagen kann in der Zeit von Mittwoch, den 25.09.2024, bis einschließlich Freitag, den 08.11.2024, bei folgenden Stellen Einsicht genommen werden:

Die Beteiligten sind berechtigt, sich von den Unterlagen Abschriften selbst anzufertigen oder auf ihre Kosten Kopien anfertigen zu lassen. Auf Verlangen wird Einsicht in einer technisch geeigneten Form gewährt.

Parteien können innerhalb der angegebenen Frist (25.09.2024 bis 08.11.2024) bei der Oö. Landesregierung, pA Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Verkehr, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, zum Eisenbahnvorhaben schriftliche Einwendungen erheben (§ 44a Abs. 2 Z 2 AVG). Die Tage des Postlaufes sind in die Einwendungsfrist nicht einzuberechnen. Es besteht auch die Möglichkeit, schriftliche Anbringen per E-Mail (verk.post@ooe.gv.at) zu übermitteln. Zu beachten ist, dass die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B.: Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) der/die Absender/in trägt. Soweit Personen nicht innerhalb der angeführten Frist bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben, so hat dies zur Folge, dass sie ihre Stellung als Partei verlieren (§ 44b Abs. 1 AVG). 

Eine Person, die glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von jener Behörde zu berücksichtigen, bei der das Verfahren anhängig ist. Eine längere Ortsabwesenheit stellt kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar (§ 44b Abs. 1 in Verbindung mit § 42 Abs. 3 AVG).

Anberaumung einer mündlichen Verhandlung:

Zu diesem Vorhaben wird weiters eine mündliche Verhandlung für Montag, den 25.11.2024, Beginn 09:00 Uhr, Marktgemeindeamt Ebensee am Traunsee, Hauptstraße 34, 4802 Ebensee am Traunsee, anberaumt.

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass an der Sache nicht beteiligte Personen in der Verhandlung nicht das Wort ergreifen dürfen. Zur Identitätsfeststellung werden Sie um Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises ersucht. Bezüglich der Vertretung wird auf die Bestimmung des § 10 AVG hingewiesen. 

Gegenstand der mündlichen Verhandlung ist die abschließende Ermittlung des Sachverhaltes betreffend den Umbau des Bahnhofes Ebensee auf der ÖBB-Strecke Stainach/Irdning – Schärding im Abschnitt Bahn km 78,590 – 79,900.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Edikt durch Verlautbarung im redaktionellen Teil zweier im Bundesland Oberösterreich weit verbreiteten Tageszeitungen und auf EVI (Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes) sowie im Internet auf der Website des Amtes der Oö. Landesregierung (www.land-oberoesterreich.gv.at/kundmachungen.htm) kundgemacht wird. Weiters wird diese Kundmachung durch Anschlag an der Amtstafel der Standortgemeinde kundgemacht. Es werden keine persönlichen Ladungen zugestellt.

Weitere Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren können durch Edikt vorgenommen werden (§ 44a Abs. 2 AVG).

Rechtsgrundlage: §§ 44a ff des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Für den Landeshauptmann von Oberösterreich:

Im Auftrag
Mag. Alexandra Pfeil

Verantwortlich für den Inhalt:
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung