Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Umweltschutz
Geschäftszahl: U-ABF-6/113/266-2024
EDIKT
Gemäß §§ 44a und 44f Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023, sowie § 40 Abs. 1b Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), BGBl. I Nr. 102/2002, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2024, wird kundgemacht:
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 09.09.2024, Zl. U-ABF-6/113/265-2024, wurde der Rohrdorfer Umwelttechnik GmbH die abfallwirtschaftsrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Baurestmassendeponie „Kufstein“ auf den Gsten. Nr. 1598, 1606, 1610, 1612 u.a., alle GB 83016 Söll, auf einer Fläche von 39.650 m2 und mit einer Gesamtkapazität von 680.000 m³ erteilt.
Dieser Bescheid liegt in der Zeit vom 12.09.2024 bis einschließlich 15.11.2024 beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Umweltschutz, Zi.-Nr. B144, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Ebenso ist der Bescheid im Internet unter folgendem Link abrufbar:
Die Öffentlichkeit wurde durch
- die Veröffentlichung des Antragstellers, des Standortes sowie einer kurzen Beschreibung des Projekts mittels Edikt am 09.06.2023 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, sowie im redaktionellen Teil der Tiroler Tageszeitung und der Tiroler Kronenzeitung,
- die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Antrag und die wichtigsten entscheidungsrelevanten Berichte und Empfehlungen sowie
- die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme
in das Verfahren eingebunden.
Als Partei wird Ihnen eine Ausfertigung des Schriftstückes auf Verlangen unverzüglich zugesendet, als Beteiligte/r wird Ihnen eine Ausfertigung des Schriftstückes auf Verlangen bei der Behörde ausgefolgt.
Mit Ablauf von 2 Wochen nach dieser Verlautbarung gilt der Bescheid als zugestellt.
Für den Landeshauptmann
Dr. Michael Plank