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Amt der Tiroler Landesregierung | Großverfahren 12.09.2024

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Großverfahren: Baurestmassendeponie „Kufstein“, Geschäftszahl: U-ABF-6/113/266-2024

Geschäftszahl
  • U-ABF-6/113/266-2024
Rechtsgrundlagen
  • §§ 44a und 44f Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991
  • § 40 Abs. 1b Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), BGBl. I Nr. 102/2002
Vorhaben
  • Errichtung und Betrieb der Baurestmassendeponie „Kufstein“ auf den Gsten. Nr. 1598, 1606, 1610, 1612 u.a., alle GB 83016 Söll, auf einer Fläche von 39.650 m² und mit einer Gesamtkapazität von 680.000 m³
Einsicht in Unterlagen
  • 12.09.2024 - 15.11.2024
Ort
  • Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Umweltschutz
    Eduard-Wallnöfer-Platz 3
    6020 Innsbruck
    Zi.-Nr. B144
Internet
Antragsteller
  • Rohrdorfer Umwelttechnik GmbH

Veröffentlicht auf EVI am 12.09.2024

 Amt der Tiroler Landesregierung

Abteilung Umweltschutz

Geschäftszahl: U-ABF-6/113/266-2024

EDIKT

Gemäß §§ 44a und 44f Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023, sowie § 40 Abs. 1b Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), BGBl. I Nr. 102/2002, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2024, wird kundgemacht:

Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 09.09.2024, Zl. U-ABF-6/113/265-2024, wurde der Rohrdorfer Umwelttechnik GmbH die abfallwirtschaftsrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Baurestmassendeponie „Kufstein“ auf den Gsten. Nr. 1598, 1606, 1610, 1612 u.a., alle GB 83016 Söll, auf einer Fläche von 39.650 m2 und mit einer Gesamtkapazität von 680.000 m³ erteilt.

Dieser Bescheid liegt in der Zeit vom 12.09.2024 bis einschließlich 15.11.2024 beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Umweltschutz, Zi.-Nr. B144, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Ebenso ist der Bescheid im Internet unter folgendem Link abrufbar:

https://www.tirol.gv.at/buergerservice/kundmachungen/dienststellen-des-amtes-der-tiroler-landesregierung/umweltschutz/

Die Öffentlichkeit wurde durch

in das Verfahren eingebunden.

Als Partei wird Ihnen eine Ausfertigung des Schriftstückes auf Verlangen unverzüglich zugesendet, als Beteiligte/r wird Ihnen eine Ausfertigung des Schriftstückes auf Verlangen bei der Behörde ausgefolgt.

Mit Ablauf von 2 Wochen nach dieser Verlautbarung gilt der Bescheid als zugestellt.

Für den Landeshauptmann
Dr. Michael Plank

Verantwortlich für den Inhalt:
Amt der Tiroler Landesregierung