Alpen Privatbank AKTIENGESELLSCHAFT
Walserstraße 61, 6991 Riezlern
Einladung
zu der am 19. September 2024 um 16:00 Uhr in der Alpen Privatbank, in der Walserstraße 61, in 6991 Riezlern stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre der Alpen Privatbank AG.
TAGESORDNUNG
- Beschlussfassung über die Satzungsänderung in § 13 Abs. 2, § 17 Abs. 1 und Abs. 3, § 21 Satz 1 und § 22 Satz 2 der Satzung der Alpen Privatbank
Gegenüberstellung | |
Bis 19.09.2024 | Neu ab 19.09.2024 |
Satzung der Alpen Privatbank AG mit dem Sitz in der politischen Gemeinde Mittelberg in der Fassung laut Beschluss der Hauptversammlung vom 14.06.2021 | Satzung der Alpen Privatbank AG mit dem Sitz in der politischen Gemeinde Mittelberg in der Fassung laut Beschluss der Hauptversammlung vom 19.09.2024 |
§ 13 Abs. 2 | § 13 Abs. 2 |
§ 13
(2) Die Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch Veröffentlichung in der „Wiener Zeitung“. | § 13
(2) Die Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch Veröffentlichung in der „elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI)“. |
§ 17 Abs. 1 und 3 | § 17 Abs. 1 und 3 |
§ 17
(1) Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.
(3) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Aktionär an ihr stimmberechtigt teilnimmt oder im Weg der Fernabstimmung oder per Brief abstimmt.
| § 17
(1) Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.
Das Stimmrecht der Aktionäre wird in der Weise beschränkt, dass kein Aktionär bei einer Abstimmung oder sonstigen Willensbildung allein über die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen verfügt. Stimmenthaltungen zählen nicht zu den abgegebenen gültigen Stimmen. Sofern diese Regelung zum Tragen kommt, gilt weiters, dass dadurch kein anderer Aktionär in seinem Stimmrecht auf 20% oder mehr anwachsen darf. Die Beschlussfähigkeit der Gesellschaft setzt, solange die Regelung nach Satz 2 zur Anwendung kommt, demnach immer voraus, dass wenigstens vier Aktionäre bei der Abstimmung anwesend oder vertreten sind.
(3) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Aktionäre an ihr stimmberechtigt teilnehmen oder im Weg der Fernabstimmung oder per Brief abstimmen. |
§ 21 Satz 1 | § 21 Satz 1 |
§ 21
Die Veröffentlichungen der Gesellschaft erfolgen, solange dies gesetzlich vorgeschrieben ist, in der „Wiener Zeitung“. | § 21
Die Veröffentlichungen der Gesellschaft erfolgen, solange dies gesetzlich vorgeschrieben ist, in der „elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI)“. |
§ 22 | § 22 Satz 2 |
§ 22
Diese Satzung tritt mit dem Eintrag der Spaltung zur Aufnahme des Teilbetriebs Private Banking in die Alpen Privatbank AG ins Firmenbuch in Kraft. | § 22
Diese Satzung tritt mit dem Eintrag der Spaltung zur Aufnahme des Teilbetriebs Private Banking in die Alpen Privatbank AG ins Firmenbuch in Kraft.
§ 13 Abs. 2, § 17 Abs. 1 und Abs. 3 und § 21 Satz 1 wurden in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19.09.2024 angepasst und beschlossen. |
Es können alle Inhaber von Namensaktien an der Versammlung teilnehmen, die am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.
Wir möchten Sie bitten, uns Ihre Teilnahme bis zum 06. September 2024 per Mail an Hauptversammlung-2024@alpenprivatbank.com zu bestätigen.
Riezlern, im August 2024
Der Vorstand