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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 519/2024

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Kollektivvertrag: KV 519/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 519/2024
Katasterzahl
XXII/96/50

Veröffentlicht auf EVI am 20.08.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.598.206 

KV 519/2024.   Am 15. Juli 2024 haben der Verein „Interessenvertretung von Ordensspitälern und von konfessionellen Alten- und Pflegeheimen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Österreichs“, und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen der Geistlichen Krankenanstalten Kärntens abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) 1) für das Allg. öffentliche Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in St. Veit a. d. Glan, 2) Allg. öffentliches Krankenhaus der Elisabethinen Klagenfurt GmbH, 3) Öffentliches Krankenhaus Waiern, 4) Sonderkrankenanstalt De La Tour in Treffen; b) für alle in einem im Sinne a) genannten Betrieben beschäftigten Arbeitnehmerinnen, mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen und enthält weiters im Anhang die Beilagen I – III und wurde unter Registerzahl KV 519/2024, Katasterzahl XXII/96/50, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 14. August 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft