Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 518/2024
Kollektivvertrag: KV 518/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 518/2024
- Katasterzahl
- XXII/96/49
Veröffentlicht auf EVI am 20.08.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.598.206
KV 518/2024. Am 5. Juni 2024 haben die Ärztekammer für Wien, Kurie der niedergelassenen Ärzte, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Gesundheit, Soziale Dienstleistung, Kinder- und Jugendhilfe, einen Kollektivvertrag für die Angestellten bei Ärztinnen, Ärzten und Gruppenpraxen in Wien abgeschlossen, der das Dienstverhältnis der Angestellten bei Ärztinnen und Gruppenpraxen (§ 52 a ff ÄrzteG), die der Ärztekammer für Wien angehören, regelt. Als Angestellte bei Ärztinnen gelten jene Personen, die dort selbst Angestelltendienste leisten. Der Kollektivvertrag ist am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten und betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und wurde unter Registerzahl KV 518/2024, Katasterzahl XXII/96/49, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 14. August 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft