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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 516/2024

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Kollektivvertrag: KV 516/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 516/2024
Katasterzahl
XXII/96/48

Veröffentlicht auf EVI am 20.08.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.598.206

KV 516/2024.  Im Juni 2024 haben die Ärztekammer für Kärnten und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich 17 - Gesundheit, Soziale Dienstleistungen und Kinder- und Jugendhilfe, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt für aller im Bereich der Ärztekammer für Kärnten bei den Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin und Fachärztinnen und -ärzten beschäftigten Angestellten und betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 516/2024, Katasterzahl XXII/96/48, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 14. August 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft