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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 27.08.2024

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Großverfahren: Windpark Großinzersdorf II, WST1-UG-74

Kennzeichen
  • WST1-UG-74
Rechtsgrundlagen
  • § 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG
  • § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000
Vorhaben
  • Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen in der Stadtgemeinde Zistersdorf. Weiters liegen Vorhabensteile (Verkabelung, Zufahrten) in den Gemeinden Palterndorf-Dobermannsdorf, Neusiedl an der Zaya, Spannberg und Velm-Götzendorf.
Einsichtnahme in Unterlagen
  • 27.08.2024 - 10.10.2024
Standortgemeinden
  • Zistersdorf, Palterndorf-Dobermannsdorf, Neusiedl an der Zaya, Spannberg und Velm-Götzendorf
UVP-Behörde
  • Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1)
    Landhausplatz 1
    3109 St. Pölten
Stellungnahmen bzw. Einwendungen
  • 27.08.2024 - 10.10.2024
UVP-Behörde
Organisation
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1)
Übermittlung
Post
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Antragsteller
  • WLK Projektentwicklungs GmbH

Veröffentlicht auf EVI am 27.08.2024

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG 

Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht

Kundmachung

verfahrenseinleitender Antrag im Großverfahren - Edikt zu Kennzeichen WST1-UG-74

Gemäß § 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG und gemäß § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000 wird kundgemacht:

1. Gegenstand des Antrags

Die WLK Projektentwicklungs GmbH, vertreten durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 19,1010 Wien, hat mit Eingabe vom 04.03.2024, modifiziert mit Schriftsatz vom 17.06.2024, den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem UVP-G 2000 bei der NÖ Landesregierung als zuständige UVP-Behörde für das Vorhaben Windpark Großinzersdorf II gestellt.

Über den Antrag ist von der UVP-Behörde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des UVP-G 2000 durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden.

2. Beschreibung des Vorhabens

Die WLK Projektentwicklungs GmbH beabsichtigt mit dem Projekt Windpark Großinzersdorf II die Errichtung und den Betrieb von 5 Windkraftanlagen in der Stadtgemeinde Zistersdorf. Weiters liegen Vorhabensteile (Verkabelung, Zufahrten) in den Gemeinden Palterndorf-Dobermannsdorf, Neusiedl an der Zaya, Spannberg und Velm-Götzendorf. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Bestandteile:

3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme

Ab 27.08.2024 bis einschließlich 10.10.2024 liegen der Genehmigungsantrag und die Projektsunterlagen inklusive der Umweltverträglichkeitserklärung in den Standortgemeinden Zistersdorf, Palterndorf-Dobermannsdorf, Neusiedl an der Zaya, Spannberg und Velm-Götzendorf sowie der UVP-Behörde, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wird empfohlen, für die Einsichtnahme vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

4. Hinweise

Ab 27.08.2024 bis einschließlich 10.10.2024 besteht die Möglichkeit für jedermann schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum Vorhaben bei der UVP-Behörde per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, einzubringen. 

Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also ab 27.08.2024 bis einschließlich 10.10.2024, bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben (§ 44b AVG und § 9 Abs 6 UVP-G 2000).

Eine Stellungnahme kann durch die Eintragung in eine Unterschriftenliste unterstützt werden, wobei Name, Anschrift und Geburtsdatum anzugeben und die datierte Unterschrift beizufügen sind. Die Unterschriftenliste ist gleichzeitig mit der Stellungnahme einzubringen. Wurde eine Stellungnahme von mindestens 200 Personen, die zum Zeitpunkt der Unterstützung in der Standortgemeinde oder in einer an diese unmittelbar angrenzende Gemeinde für Gemeinderatswahlen wahlberechtigt waren, unterstützt, dann nimmt diese Personengruppe als Bürgerinitiative gemäß § 19 UVP-G 2000 am Genehmigungsverfahren als Partei teil.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren im Großverfahren gemäß § 44a ff AVG geführt wird und sämtliche Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Dipl.-Ing. (FH) Hackl

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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung