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AKRON Immobilien Portfolio Aktiengesellschaft in Abwicklung (130635k) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 17.09.2024, 10:00 Uhr

Termin:
Dienstag, den 17. September 2024 um 10:00 Uhr
Ort:
Sitz der Gesellschaft
Lugeck 7/1/17
1010 Wien
Veröffentlicht auf EVI am 16.08.2024

Einladung 

zur ordentlichen Hauptversammlung 
der AKRON Immobilien Portfolio AG in Abwicklung
FN 130635 k, am 17.09.2024, 10:00 Uhr, am Sitz der Gesellschaft in 1010 Wien, Lugeck 7/1/17

Tagesordnung:

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung über das Protokoll der letzten Hauptversammlung

  2. Bericht des Abwicklers über das laufende Geschäftsjahr

  3. Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2023 einschließlich des Berichtes des Aufsichtsrates

  4. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 2023

  5. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023

  6. Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr 2023

  7. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

  8. Beschlussfassung über die Aufsichtsrats-Tantiemen für 2023

Die für obige Tagesordnung relevanten Unterlagen werden ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aufgelegt. Auf das Recht der Aktionäre, gemäß § 108 Abs 3 und 5 AktG in die Unterlagen Einsicht zu nehmen und sich diese zu verschaffen, wird hingewiesen.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung.

Im Falle der Ausübung des Stimmrechts durch einen bevollmächtigten Dritten ist gemäß § 114 AktG die Vorlage einer rechtswirksamen schriftlichen Vollmachtsurkunde in der Hauptversammlung notwendig. Nach Möglichkeit werden die Aktionäre gebeten, die rechtswirksame Vollmachtsurkunde, nach Unterzeichnung in vertretungsbefugter Anzahl, der Gesellschaft mindestens einen Tag vor Abhaltung der Hauptversammlung vorzulegen.

Wien, 16.08.2024 

Der Abwickler