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HIRSCH Servo AG (117300a) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 4. Oktober 2024, 09.00 Uhr

Termin:
Freitag, den 04. Oktober 2024 um 09:00 Uhr
Ort:
Firmensitz der HIRSCH Servo AG
Glanegg 58
9555 Glanegg
Veröffentlicht auf EVI am 04.09.2024

HIRSCH Servo AG

FN 117300a, Landesgericht Klagenfurt

Einberufung

der am Freitag, den 4. Oktober 2024, um 09.00 Uhr am Firmensitz der HIRSCH Servo AG, 9555 Glanegg 58 stattfindenden

29. ordentlichen Hauptversammlung

Tagesordnung:

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, jeweils zum 31. März 2024, sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023/2024 und Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/2024
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024
  4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023/2024
  5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025

Unterlagen zur Hauptversammlung
Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs 3 AktG, insbesondere die Unterlagen zu Punkt 1. der Tagesordnung sowie die Beschlussvorschläge zu den Punkten 1. bis 5. der Tagesordnung, liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 13.09.2024, am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht auf und können unter den unten genannten Adressen kostenlos angefordert werden:

  • per Post: HIRSCH Servo AG, Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58;
  • per Telefax: +43 4277 2211 170
  • per E-Mail: michaela.andritsch@hirsch-gruppe.com

Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht liegen ab dem oben genannten Zeitpunkt während der Geschäftszeiten am Sitz der Gesellschaft, 9555 Glanegg 58, auf und können unter den oben genannten Adressen angefordert werden. 

Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch am Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, das ist der 24.09.2024 (Nachweisstichtag). 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung bedarf es seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Anmeldung, welche der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 01.10.2024, in Textform ausschließlich unter einer der unten genannten Adressen zugehen muss:

  • per Post oder Boten an: HIRSCH Servo AG, Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58; oder
  • per Telefax an: +43 4277 2211 170; oder
  • per E-Mail an: michaela.andritsch@hirsch-gruppe.com (bitte fügen Sie die Anmeldung in Textform als PDF dem E-Mail an).

Ein Anmeldungsformular ist ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich und wird auf Verlangen zugesandt.

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. 

Allfällige Vollmachten sind der Gesellschaft bis spätestens 03.10.2024, 16.00 Uhr MEZ (Wiener Zeit; einlangend), vorab per Post oder Boten, per Telefax oder per E-Mail an eine der oben genannten Adressen zu übermitteln, sofern das Original der Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung übergeben wird. Die Vollmacht muss einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person in Textform erteilt werden. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht. 

Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. 

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. 

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung, spätestens jedoch bis 01.10.2024, 12.00 Uhr MEZ (Wiener Zeit) per Post oder per E-Mail an michaela.andritsch@hirsch-gruppe.com in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden. 

Glanegg, am 4. September 2024

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: HIRSCH Servo AG (117300a)
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