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Details: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft | Großverfahren 09.09.2024

Großverfahren: Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung zwischen den Umspannwerken Wiener Neustadt und Wasenbruck, Teilstrecke Steinbrunn – Au am Leithaberge, Geschäftszahl: 2024-0.596.683

Geschäftszahl
2024-0.596.683
Rechtsgrundlagen
§§ 44a bis 44g Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, §§ 17 ff. Forstgesetz 1975
Vorhaben
Erteilung einer dauernden und befristeten Rodungsbewilligung, einer Fällungsbewilligung sowie einer Ausnahmebewilligung vom Schutz hiebsunreifer Bestände für den Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung zwischen den Umspannwerken Wiener Neustadt und Wasenbruck, Teilstrecke Steinbrunn – Au am Leithaberge, Bereich der Maste Nr. 58 bis Nr. 121 auf Waldgrundstücken in den Bezirken Eisenstadt und Eisenstadt-Umgebung
Einsicht in Unterlagen
09.09.2024 - 05.11.2024
Ort
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Abt. III/2, Zimmer 405
Marxergasse 2
1030 Wien
Gemeinden
Gemeinde Müllendorf, Marktgemeinde Großhöflein, Marktgemeinde Hornstein, Gemeinde Stotzing
Stadtämter
Eisenstadt
Bezirkshauptmannschaften
Eisenstadt-Umgebung
Einwendungen
09.09.2024 - 05.11.2024
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Organisation:
Abt. III/2
Übermittlung:
Post
Marxergasse 2, 1030 Wien
Antragsteller
Netz Niederösterreich GmbH
Veröffentlicht auf EVI am 09.09.2024

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

BML – Abteilung III/2
(Forstliche Legistik, Rechtspolitik und Berufsqualifikation)

Büroanschrift: Marxergasse 2, 1030 Wien
E-Mail: abt-32@bml.gv.at
Internet: www.bml.gv.at 

Geschäftszahl: 2024-0.596.683 

Wien, am 2.9.2024

EDIKT

Kundmachung des verfahrenseinleitenden Antrags und der öffentlichen Auflage des forsttechnischen Gutachtens im Großverfahren betreffend die Erteilung einer dauernden und befristeten Rodungsbewilligung, einer Fällungsbewilligung sowie einer Ausnahmebewilligung vom Schutz hiebsunreifer Bestände für den Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung zwischen den Umspannwerken Wiener Neustadt und Wasenbruck, Teilstrecke Steinbrunn – Au am Leithaberge, Bereich der Maste Nr. 58 bis Nr. 121 auf Waldgrundstücken in den Bezirken Eisenstadt und Eisenstadt-Umgebung

1. Gegenstand des Antrags

Bei der Behörde wurde ein Antrag der Netz Niederösterreich GmbH, vertreten durch die Lindner Stimmler Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Währinger Straße 2-4/1/29, 1090 Wien, betreffend Erteilung einer dauernden Rodungsbewilligung im Ausmaß von insgesamt 728 m2, einer befristeten Rodungsbewilligung im Ausmaß von insgesamt 76.101 m², einer Fällungsbewilligung im Ausmaß von 144.694 m² und einer Ausnahmebewilligung vom Schutz hiebsunreifer Bestände im Ausmaß von 44.344 m² für den Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung zwischen den Umspannwerken Wiener Neustadt und Wasenbruck, Teilstrecke Steinbrunn – Au am Leithaberge auf Waldgrundstücken der oben genannten Bezirke, GZ 2024-0.491.582 eingebracht.

2. Beschreibung des Vorhabens

Im Zuge des Ersatzneubaus soll die bestehende 110-kV-Betonmastleitung im Bereich der Maste Nr. 92 – 120 (alt) abgebaut und durch eine 110-kV-Einfachleitung mit Stahlrohrmasten – zum Teil auf der gleichen Trasse – ersetzt werden. Mit der Verschwenkung der Leitung im Bereich der Maste Nr. 77 – 86 (neu) nach Westen kann die Leitung aus dem Nahbereich bestehender Siedlungsgebiete entfernt werden. Durch die neue Waldtrasse wird insbesondere auch die Wohnbevölkerung in Eisenstadt entlastet.

Insgesamt soll im Rahmen des Gesamtprojekts die bestehende Leitung mit einer Länge von 18.024 m und 82 Masten durch einen Ersatzneubau mit einer Länge von 17.400 m und 64 Masten ersetzt werden. Gegenstand des vorliegenden Antrags ist nur der forstrechtlich relevante Abschnitt von Mast Nr. 67 bis Mast Nr. 103 im Bundesland Burgenland. 

Die zu bewilligenden Maßnahmen sind in den nachfolgend genannten Katastralgemeinden situiert (in Klammern werden die jeweiligen Gemeindenamen angeführt): 30013 Müllendorf (Gemeinde Müllendorf), 30006 Großhöflein (Marktgemeinde Großhöflein), 30008 Kleinhöflein (Freistadt Eisenstadt), 30003 Eisenstadt (Freistadt Eisenstadt), 30007 Hornstein (Marktgemeinde Hornstein), 30024 Stotzing (Gemeinde Stotzing).

Für die Errichtung der neuen Maste müssen Waldflächen im Trassenbereich dauerhaft für die Mast-Fundamente und vorübergehend für Baufelder und sogenannte Trommelplätze (temporäre Arbeitsflächen zur Montage der Leiterseile an den Masten) gerodet werden.

Die Zufahrt zu den einzelnen Maststandorten erfolgt nach Möglichkeit über das bestehende Wegenetz. Für die Nutzung von bestehenden Wegen wird eine befristete Rodung ohne Wiederbewaldungspflicht beantragt. In Abschnitten, wo keine Zufahrtsmöglichkeit existiert, werden temporäre Baustellenzufahrten errichtet, welche eine befristete Rodung mit Wiederbewaldungsplicht darstellen.

Innerhalb der Trassenbereiche sind für die Errichtung der neuen Leitung Fällungen erforderlich. Die Flächen werden nach der Projektumsetzung wiederbewaldet.

Zwischen Mast Nr. 70 und Mast Nr. 79 erfolgt die Erneuerung der Leitung auf der Bestandstrasse. Hier bleiben die Randbäume bestehen, es werden lediglich Einzelstammentnahmen und Rückschnitte vorgenommen, die für die notwendigen Abstände erforderlich sind.

Mit Fertigstellung der einzelnen Arbeitsschritte werden die Baufelder und Zufahrten rekultiviert. Das Ausmaß der forstlich relevanten Maßnahmen ist in den Einreichunterlagen dargestellt.

3. Ort und Zeit der Einsichtnahme

In den gegenständlichen Antrag, die weiteren Antragsunterlagen sowie in das forsttechnische Gutachten des Amtssachverständigen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft kann in der Zeit vom 9.9.2024 bis einschließlich 5.11.2024 bei folgenden Stellen Einsicht genommen werden:

  • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Abt. III/2, Zimmer 405, Marxergasse 2, 1030 Wien: Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer 01/71100-607352.
  • Im Internet unter https://info.bml.gv.at/themen/wald/wald-in-oesterreich/forstrechtliche-kundmachungen.html 
  • Gemeinden: Gemeinde Müllendorf, Marktgemeinde Großhöflein, Marktgemeinde Hornstein, Gemeinde Stotzing
  • Stadtämter: Eisenstadt
  • Bezirkshauptmannschaften: Eisenstadt-Umgebung

Ort und Zeit der Einsichtnahme sind bei der jeweiligen Stelle direkt zu erfragen.

Die Beteiligten können sich Abschriften selbst anfertigen oder auf ihre Kosten anfertigen lassen.

4. Einwendungen

Gegen dieses Vorhaben können Sie beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Abt. III/2, Marxergasse 2, 1030 Wien von 9.9.2024 bis 5.11.2024 schriftlich (auch per E-Mail an: abt-32@bml.gv.at) Einwendungen erheben. Bitte beachten Sie, dass der Absender/die Absenderin die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsverlust, Verlust des Schriftstücks) trägt.

Als Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht rechtzeitig schriftlich Einwendungen erheben.

Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei oben genannter Stelle Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis darstellt.

Bitte beachten Sie, dass weitere Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Edikt durch Verlautbarung im digitalen Amtsblatt der Republik Österreich - EVI (www.evi.gv.at), in der Krone Burgenland und im Kurier Burgenland sowie durch Anschlag an der Amtstafel der oben genannten Gemeinden, Stadtämter und Bezirkshauptmannschaften, sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft unter der oben angeführten Adresse kundgemacht wird.

5. Rechtsgrundlagen: §§ 44a bis 44g Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, §§ 17 ff. Forstgesetz 1975.

Für den Bundesminister:
MRin Mag.a Katharina Kaiser