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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 525/2024

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Kollektivvertrag: KV 525/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Juli 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 525/2024
Katasterzahl
IV/31/90

Veröffentlicht auf EVI am 03.09.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.628.419

KV 525/2024.   Am 16. Juli 2024 haben die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Kärnten; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Berufsgruppe der Fleischer Kärnten; c) für alle Arbeitnehmer, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen. Der Kollektivvertrag enthält außerdem eine gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zur Fairness im Umgang mit überlassenen ArbeitnehmerInnen im Fleischergewerbe und wurde unter Registerzahl KV 525/2024, Katasterzahl IV/31/90, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 29. August 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft