Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 525/2024
Kollektivvertrag: KV 525/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Juli 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 525/2024
- Katasterzahl
- IV/31/90
Veröffentlicht auf EVI am 03.09.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.628.419
KV 525/2024. Am 16. Juli 2024 haben die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Kärnten; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Berufsgruppe der Fleischer Kärnten; c) für alle Arbeitnehmer, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen. Der Kollektivvertrag enthält außerdem eine gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zur Fairness im Umgang mit überlassenen ArbeitnehmerInnen im Fleischergewerbe und wurde unter Registerzahl KV 525/2024, Katasterzahl IV/31/90, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 29. August 2024
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- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft