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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 527/2024

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Kollektivvertrag: KV 527/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 527/2024
Katasterzahl
VI/35/4

Veröffentlicht auf EVI am 03.09.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.628.419 

KV 527/2024.   Am 28. Juni 2024 haben der Fachverband Textil-Bekleidung-Schuh-Leder, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertrag vom 14. Juni 1994, KV 322/1994, idgF) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsfirmen der Schuhindustrie innerhalb des Fachverbandes der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für gewerbliche Lehrlinge. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 527/2024, Katasterzahl VI/35/4, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 29. August 2024

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