Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 527/2024
Kollektivvertrag: KV 527/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Ende der Geltung
- Dienstag, den 31. Dezember 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 527/2024
- Katasterzahl
- VI/35/4
Veröffentlicht auf EVI am 03.09.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.628.419
KV 527/2024. Am 28. Juni 2024 haben der Fachverband Textil-Bekleidung-Schuh-Leder, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertrag vom 14. Juni 1994, KV 322/1994, idgF) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsfirmen der Schuhindustrie innerhalb des Fachverbandes der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für gewerbliche Lehrlinge. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 527/2024, Katasterzahl VI/35/4, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 29. August 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft