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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 495/2024

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Kollektivvertrag: KV 495/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 495/2024
Katasterzahl
XXII/96/47

Veröffentlicht auf EVI am 01.08.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.547.602

KV 495/2024.  Am 27. Juni 2024 haben die Kurie niedergelassene Ärzte auf Dienstgeberseite und die Kurie angestellte Ärzte auf Dienstnehmerseite, beide Ärztekammer für Vorarlberg, einen Kollektivvertrag für bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angestellte Ärztinnen und Ärzte im Sinne des § 47a ÄrzteG 1998 abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Durch diesen Kollektivvertrag wird das Dienstverhältnis der in Vorarlberg bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten einschließlich Gruppenpraxen und durch Gruppenpraxen betriebene Primärversorgungseinheiten (Dienstgeber) angestellten Ärztinnen und Ärzte iSd § 47a ÄrzteG 1998 (Dienstnehmer) geregelt. Soweit in diesem Kollektivvertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Angestelltengesetzes, BGBl. Nr. 292/1921, idgF. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und wurde unter Registerzahl KV 495/2024, Katasterzahl XXII/96/47, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 25. Juli 2024

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