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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 493/2024

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Kollektivvertrag: KV 493/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. April 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 493/2024
Katasterzahl
XXII/96/45

Veröffentlicht auf EVI am 01.08.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.547.602

KV 493/2024.  Am 21. Mai 2024 haben der Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für die Dienstnehmerinnen der Privatkrankenanstalten Österreichs abgeschlossen, der am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für den Bereich des Bundesgebietes Österreich; b) für die Mitglieder des Verbandes der Privatkrankenanstalten Österreichs, ausgenommen 1. PRIVATKLINIK MARIA HILF GMBH, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, 2. PRIVATKLINIK VILLACH GmbH & CO. KG, 9500 Villach, 3. PRIVATKLINIK HOCHRUM SANATORIUM DER KREUZSCHWESTERN GmbH, 6063 Rum bei Innsbruck, 4. Privatklinik der Kreuzschwestern GmbH, 8010 Graz; 5. Privatkrankenanstalt Sanatorium Hera der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA), 1090 Wien, 6. Klinik Diakonissen Linz GmbH, 4020 Linz; c) für alle Dienstnehmerinnen, die in Betrieben bzw. Einrichtungen der in b) genannten Mitglieder beschäftigt sind, mit den im Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne, Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 493/2024, Katasterzahl XXII/96/45, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 25. Juli 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft