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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 492/2024

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Kollektivvertrag: KV 492/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 492/2024
Katasterzahl
XVII/81/5

Veröffentlicht auf EVI am 01.08.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.547.602 

KV 492/2024.  Am 15. Mai 2024 haben der Fachverband der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen, Berufsgruppe Autobus, und die Gewerkschaft vida einen Zusatzkollektivvertrag (zum Bundeskollektivvertrag vom 19. Jänner 2023, KV 564/2023) für Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Betriebe, welche gewerbsmäßig Personentransporte mittels Autobussen durchführen und Mitglied des o. a. Fachverbandes sind; b) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für jene Bedienstete, denen vertraglich das Angestelltenverhältnis zuerkannt worden ist und die nicht als kaufmännische Angestellte anzusehen sind. Für diese Arbeitnehmergruppe gelten die Bestimmungen dieses Kollektivvertrages nur insofern, als die Bestimmungen des Angestelltengesetzes nicht günstigere Regelungen vorsehen; c) für das gesamte Bundesgebiet Österreichs. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 492/2024, Katasterzahl XVII/81/5, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 25. Juli 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft