Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 492/2024
Kollektivvertrag: KV 492/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Ende der Geltung
- Dienstag, den 31. Dezember 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 492/2024
- Katasterzahl
- XVII/81/5
Veröffentlicht auf EVI am 01.08.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.547.602
KV 492/2024. Am 15. Mai 2024 haben der Fachverband der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen, Berufsgruppe Autobus, und die Gewerkschaft vida einen Zusatzkollektivvertrag (zum Bundeskollektivvertrag vom 19. Jänner 2023, KV 564/2023) für Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Betriebe, welche gewerbsmäßig Personentransporte mittels Autobussen durchführen und Mitglied des o. a. Fachverbandes sind; b) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für jene Bedienstete, denen vertraglich das Angestelltenverhältnis zuerkannt worden ist und die nicht als kaufmännische Angestellte anzusehen sind. Für diese Arbeitnehmergruppe gelten die Bestimmungen dieses Kollektivvertrages nur insofern, als die Bestimmungen des Angestelltengesetzes nicht günstigere Regelungen vorsehen; c) für das gesamte Bundesgebiet Österreichs. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 492/2024, Katasterzahl XVII/81/5, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 25. Juli 2024
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