Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 478/2024
Kollektivvertrag: KV 478/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. April 2024
- Ende der Geltung
- Montag, den 31. März 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 478/2024
- Katasterzahl
- IV/31/81
Veröffentlicht auf EVI am 31.07.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.543.544
KV 478/2024. Am 9. Jänner 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Futtermittelindustrie, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag für die bei Mars Austria OG, Standort Bruck/Leitha, Industriestraße 20, beschäftigten DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist, abgeschlossen. Im Sinne von § 12a ARG dürfen Angestellte mit bei folgenden Produktionen im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten während 30 Wochenenden und während der Feiertagsruhe an 7 Feiertagen beschäftigt werden: Erzeugung von Heimtiernahrung in Dosen und Frischebeutel. Der Kollektivvertrag ist am 1. April 2024 in Kraft getreten und mit 31. März 2025 befristet und wurde unter Registerzahl KV 478/2024, Katasterzahl IV/31/81, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 25. Juli 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft