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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 478/2024

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Kollektivvertrag: KV 478/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. April 2024
Ende der Geltung
Montag, den 31. März 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 478/2024
Katasterzahl
IV/31/81

Veröffentlicht auf EVI am 31.07.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.543.544

KV 478/2024.  Am 9. Jänner 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Futtermittelindustrie, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag für die bei Mars Austria OG, Standort Bruck/Leitha, Industriestraße 20, beschäftigten DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist, abgeschlossen. Im Sinne von § 12a ARG dürfen Angestellte mit bei folgenden Produktionen im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten während 30 Wochenenden und während der Feiertagsruhe an 7 Feiertagen beschäftigt werden: Erzeugung von Heimtiernahrung in Dosen und Frischebeutel. Der Kollektivvertrag ist am 1. April 2024 in Kraft getreten und mit 31. März 2025 befristet und wurde unter Registerzahl KV 478/2024, Katasterzahl IV/31/81, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 25. Juli 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft