Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 474/2024
Kollektivvertrag: KV 474/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Freitag, den 01. März 2024
- Ende der Geltung
- Freitag, den 28. Februar 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 474/2024
- Katasterzahl
- IV/31/77
Veröffentlicht auf EVI am 31.07.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.543.544
KV 474/2024. Am 9. Jänner 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Zuckerindustrie, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag für die bei der Firma Agrana Zucker GmbH, Standorte Leopoldsdorf und Tulln, beschäftigten DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist, abgeschlossen, der Regelungen betreffend Beschäftigung im Sinne von § 12a ARG für Angestellte, die in den Zuckermagazinen Leopoldsdorf und Tulln, für die Verpackung und Auslieferung von Zucker, sowie Angestellte für den Betrieb und Wartung bzw. Instandhaltung der Melasseentzuckerungsanlage, ganzjährig während der Wochenend- und Feiertagsruhe beschäftigt werden, enthält. Der Kollektivvertrag ist am 1. März 2024 in Kraft getreten und mit 28. Februar 2025 befristet und wurde unter Registerzahl KV 474/2024, Katasterzahl IV/31/77, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 25. Juli 2024
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- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft