Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 472/2024
Kollektivvertrag: KV 472/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Freitag, den 01. März 2024
- Ende der Geltung
- Freitag, den 28. Februar 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 472/2024
- Katasterzahl
- IV/32/17
Veröffentlicht auf EVI am 31.07.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.543.544
KV 472/2024. Am 9. Jänner 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Essig-, Essenzen- und Spirituosenindustrie, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag für die bei der Firma S. Spitz GesmbH, Standort Attnang-Puchheim, beschäftigten DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist, abgeschlossen, der Regelungen betreffend Beschäftigung auch während der Wochenend- und Feiertagsruhe im Sinne von § 12a ARG für Angestellte mit bei folgenden Produktionen im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten: Produktion Division Getränke, Produktion Division S&S und den damit in unmittelbaren Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, Offenware, Labor, Instandhaltung, Technik und Logistik, enthält. Der Kollektivvertrag ist am 1. März 2024 in Kraft getreten und mit 28. Februar 2025 befristet und wurde unter Registerzahl KV 472/2024, Katasterzahl IV/32/17, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 25. Juli 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft