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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 490/2024

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Kollektivvertrag: KV 490/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 490/2024
Katasterzahl
XVI/78/4

Veröffentlicht auf EVI am 01.08.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.547.602

KV 490/2024.   Am 22. April 2024 haben die Österreichische Hoteliervereinigung, die JUFA Hotels Österreich GmbH, die Gewerkschaft vida und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich 14, Glücksspiel/Tourismus/Freizeit, einen Kollektivvertrag für alle Arbeitnehmer*innen der JUFA Hotels abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für alle Hotel-Betriebe der JUFA Hotels Österreich GmbH, der JFGH Raabs ErrichtungsgmbH, der JFGH Seefeld-Kadolz ErrichtungsgmbH, der JFGH Neutal ErrichtungsgmbH und der JUFA Hotel Bad Radkersburg GmbH, die Mitglied der Österreichischen Hoteliervereinigung sind; 3) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter*innen, Angestellte, Lehrlinge in allen Lehrberufen und Pflichtpraktikant*innen mit Ausnahme leitender Arbeitnehmer*innen im Sinne des Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne, Gehälter und der Lehrlingseinkommen. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 490/2024, Katasterzahl XVI/78/4, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 25. Juli 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft