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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 489/2024

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Kollektivvertrag: KV 489/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Sonntag, den 01. September 2024
Ende der Geltung
Sonntag, den 31. August 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 489/2024
Katasterzahl
XIV/61/19

Veröffentlicht auf EVI am 01.08.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.547.602

KV 489/2024.  Der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für die Baustelle: Semmering Basistunnel (SBT), Baulos 1.1 Tunnel Gloggnitz, Huyckstraße 3a, 2640 Gloggnitz, ARGE SBT 1.1. – Tunnel Gloggnitz - Huyckstraße 3a, 2640 Gloggnitz: 1. Technische Federführung: Implenia Österreich GmbH, Innsbruckerstraße 67, 5020 Salzburg; 2. Technische Federführung: Thyssen Schachtbau GmbH, ZNL Österreich, Petersgasse 128a, 8010 Graz; Kaufmännische Federführung: Hochtief Infrastructure GmbH, NL Austria, Modecenterstraße 17/Objekt 2/6, 1110 Wien; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, gilt und Regelungen betreffend Dekadenarbeit enthält. Der Kollektivvertrag tritt am 1. September 2024 in Kraft und gilt bis 31. August 2025 und wurde unter Registerzahl KV 489/2024, Katasterzahl XIV/61/19, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 25. Juli 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft