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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 488/2024

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Kollektivvertrag: KV 488/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Mai 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 488/2024
Katasterzahl
VIII/38/9

Veröffentlicht auf EVI am 01.08.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.547.602

KV 488/2024.  Am 3. Mai 2024 haben die Bundesinnung der Fahrzeugtechnik und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag für die Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner abgeschlossen, der am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Berufszweige der Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner, wie Karosserie- und Fahrzeugbautechniker; Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer; Karosseriebauer; Karosseriespengler bzw. –lackierer, soweit sie diese Tätigkeit überwiegend verrichten; Autoverglasung; Autokosmetiker; Dellendrücker; Wagner; Ski- und Rodelerzeuger sowie Werkzeugstiel-, Gabel- und Rechenmacher in der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen und enthält außerdem im Anhang I die Lohnordnung für die Berufszweige der der Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner, die einen integrierenden Bestandteil des Kollektivvertrages bildet und im Anhang II die Erläuterungen und Umstufungsbestimmungen zu der neuen Lohnordnung für die Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner und im Anhang III die Erläuterungen zum Geltungsbereich. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 488/2024, Katasterzahl VIII/38/9, beim Bundesministerium für Arbeit hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 25. Juli 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft