Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 487/2024
Kollektivvertrag: KV 487/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Ende der Geltung
- Dienstag, den 31. Dezember 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 487/2024
- Katasterzahl
- VIII/38/8
Veröffentlicht auf EVI am 01.08.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.547.602
KV 487/2024. Am 19. Juni 2024 haben die Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Zusatzkollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 1. Mai 2024, KV 256/2024) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der o. a. Bundesinnung; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigen Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 487/2024, Katasterzahl VIII/38/8, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 25. Juli 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft