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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 487/2024

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Kollektivvertrag: KV 487/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 487/2024
Katasterzahl
VIII/38/8

Veröffentlicht auf EVI am 01.08.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.547.602

KV 487/2024.  Am 19. Juni 2024 haben die Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Zusatzkollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 1. Mai 2024, KV 256/2024) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der o. a. Bundesinnung; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigen Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 487/2024, Katasterzahl VIII/38/8, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 25. Juli 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft