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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 469/2024

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Kollektivvertrag: KV 469/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Mai 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 469/2024
Katasterzahl
XI/45/4

Veröffentlicht auf EVI am 30.07.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.543.247

KV 469/2024.  Am 17. Juni 2024 haben der Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Gebiet der Republik Österreich; b) für alle dem Rahmenvertrag für Arbeiter der chemischen Industrie vom 15. Jänner 1987, KV 232/1987, idgF, unterliegenden Betriebe mit Ausnahme der Firmen LAT Nitrogen Linz GmbH, Patheon Austria GmbH & CoKG, ESIM Chemicals GmbH, Aurorium Austria GmbH und Nufarm GmbH & Co KG, für die Art. II (Abs 1), V bis IX gelten; c) für alle Arbeiter, Arbeiterinnen und Lehrlinge mit Ausnahme der dem Kollektivvertrag für Angestellte der Industrie unterliegenden kaufmännischen und technischen Zeichner-Lehrlingen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen (Beilagen A bis F) und enthält außerdem Änderungen einzelner rahmenrechtlicher Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 15. Jänner 1987. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 469/2024, Katasterzahl XI/45/4, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 25. Juli 2024

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