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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 468/2024

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Kollektivvertrag: KV 468/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Mai 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 468/2024
Katasterzahl
IX/41/8

Veröffentlicht auf EVI am 30.07.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.543.247

KV 468/2024.  Am 7. Mai 2024 haben der Fachverband der Papierindustrie und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle Betriebe der Papier-, Zellstoff-, Holzschliff- und Pappenindustrie Österreichs; c) für alle in den unter b) genannten Betrieben beschäftigten ArbeiterInnen und Lehrlinge, auf die der Kollektivvertrag vom 4. Dezember 1998 Anwendung findet. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Kollektivvertragslöhne, der Lehrlingseinkommen und anderer Entgeltbestimmungen sowie die Neuregelung der Ist-Verdienste und wurde unter Registerzahl KV 468/2024, Katasterzahl IX/41/8, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 25. Juli 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft