Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 468/2024
Kollektivvertrag: KV 468/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Mai 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 468/2024
- Katasterzahl
- IX/41/8
Veröffentlicht auf EVI am 30.07.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.543.247
KV 468/2024. Am 7. Mai 2024 haben der Fachverband der Papierindustrie und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle Betriebe der Papier-, Zellstoff-, Holzschliff- und Pappenindustrie Österreichs; c) für alle in den unter b) genannten Betrieben beschäftigten ArbeiterInnen und Lehrlinge, auf die der Kollektivvertrag vom 4. Dezember 1998 Anwendung findet. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Kollektivvertragslöhne, der Lehrlingseinkommen und anderer Entgeltbestimmungen sowie die Neuregelung der Ist-Verdienste und wurde unter Registerzahl KV 468/2024, Katasterzahl IX/41/8, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 25. Juli 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft