Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 467/2024
Kollektivvertrag: KV 467/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. April 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 467/2024
- Katasterzahl
- V/33/11
Veröffentlicht auf EVI am 30.07.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.543.247
KV 467/2024. Am 8. Mai 2024 haben die Wirtschaftskammer Vorarlberg, Fachgruppe der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Textilindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag (zum Rahmenkollektivvertrag für Arbeiter der österreichischen Textilindustrie vom 1. April 2016, KV 52/2017, idgF) abgeschlossen, der am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Vorarlberg; b) für alle der o. a. Fachgruppe, Berufsgruppe Textilindustrie Vorarlberg angehörenden Unternehmen bzw. selbständigen Betriebsabteilungen; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für gewerbliche Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen bzw. Ergänzungen zu § 2 (3) Normalarbeitszeit und des Anhanges 5, „B) Inlandsdienstreisen“ zum o. a. Kollektivvertrag vom 1. April 2016 und wurde unter Registerzahl KV 467/2024, Katasterzahl V/33/11, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 25. Juli 2024
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