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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 467/2024

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Kollektivvertrag: KV 467/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. April 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 467/2024
Katasterzahl
V/33/11

Veröffentlicht auf EVI am 30.07.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.543.247

KV 467/2024.  Am 8. Mai 2024 haben die Wirtschaftskammer Vorarlberg, Fachgruppe der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Textilindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag (zum Rahmenkollektivvertrag für Arbeiter der österreichischen Textilindustrie vom 1. April 2016, KV 52/2017, idgF) abgeschlossen, der am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Vorarlberg; b) für alle der o. a. Fachgruppe, Berufsgruppe Textilindustrie Vorarlberg angehörenden Unternehmen bzw. selbständigen Betriebsabteilungen; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für gewerbliche Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen bzw. Ergänzungen zu § 2 (3) Normalarbeitszeit und des Anhanges 5, „B) Inlandsdienstreisen“ zum o. a. Kollektivvertrag vom 1. April 2016 und wurde unter Registerzahl KV 467/2024, Katasterzahl V/33/11, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 25. Juli 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft