Petyrek-Lang Stiftung | Gläubigeraufforderung 23.07.2024
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Gläubigeraufforderung
- Grund
- Auflösung der Privatstiftung
- Frist
- 1 Monat ab Veröffentlichung
- Anmeldung von Forderungen bei
- Kontaktname
- Petyrek-Lang Stiftung
- Rolle der Person
- Stiftungsvorstand/-vorständin
- Übermittlung
- Post
- Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien
Veröffentlicht auf EVI am 23.07.2024
Gläubigerkonvokation
gem. § 27 Abs. 7 BStFG 2015
Infolge der Auflösung der Stiftung fordert der Vorstand alle Gläubiger auf, Ansprüche spätestens innerhalb eines Monats nach dieser Veröffentlichung, anzumelden. Petyrek-Lang Stiftung, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien.
Der Stiftungsvorstand
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Petyrek-Lang Stiftung