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Feiling-Stiftung | Gläubigeraufforderung 23.07.2024

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Gläubigeraufforderung

Grund
Auflösung der Privatstiftung
Frist
1 Monat ab Veröffentlichung
Anmeldung von Forderungen bei
Kontaktname
Feiling-Stiftung
Rolle der Person
Stiftungsvorstand/-vorständin
Übermittlung
Post
Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien

Veröffentlicht auf EVI am 23.07.2024

Gläubigerkonvokation 

gem. § 27 Abs. 7 BStFG 2015

Infolge der Auflösung der Stiftung fordert der Vorstand alle Gläubiger auf, Ansprüche spätestens innerhalb eines Monats nach dieser Veröffentlichung, anzumelden. Feiling-Stiftung, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien.

Der Stiftungsvorstand

Verantwortlich für den Inhalt:
Feiling-Stiftung