Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 451/2024
Kollektivvertrag: KV 451/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. April 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 451/2024
- Katasterzahl
- XIX/93/18
Veröffentlicht auf EVI am 17.07.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.505.110
KV 451/2024. Am 11. März 2024 haben der Arbeitgeberverein der Bauvereinigungen Österreichs und die Gewerkschaft GPA einen Kollektivvertrag (69. Zusatz-Kollektivvertrag zum Kollektivvertrag vom 14. Februar 1979, Ke 87/1980, idgF) für alle Angestellten, Lehrlinge und Ferialbeschäftigte die in einem Betrieb beschäftigt sind, der Mitglied des Arbeitgebervereins der Bauvereinigungen Österreichs ist, und für alle Angestellten, Lehrlinge und Ferialbeschäftigte des Österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen – Revisionsverband abgeschlossen, der am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 451/2024, Katasterzahl XIX/93/18, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 12. Juli 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft