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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 450/2024

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Kollektivvertrag: KV 450/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Mai 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 450/2024
Katasterzahl
XIV/61-63/18

Veröffentlicht auf EVI am 17.07.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.505.110

KV 450/2024.  Am 19. März 2024 haben der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich, Bau, Wohnbau, einen Kollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 1. Mai 2001, KV 221/2002, idgF) für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie abgeschlossen, der am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der o. a. Bundesinnung bzw. des o. a. Fachverbandes im Sinne der Fachgruppenordnung, idgF, sind; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Arbeitnehmer der unter b) genannten Betriebe sowie für Lehrverträge der Lehrberufe Bürokaufmann, Bautechnischer Zeichner, Informationstechnologie-Informatik, Informationstechnologie-Technik und Bautechnische Assistenz. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter und Lehrlingseinkommen sowie sonstiger Entgelte und enthält weiters Änderungen einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 1. Mai 2001, idgF, und wurde unter Registerzahl KV 450/2024, Katasterzahl XIV/61-63/18, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 12. Juli 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft