Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 405/2024
Kollektivvertrag: KV 405/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 405/2024
- Katasterzahl
- XXII/96/39
Veröffentlicht auf EVI am 03.07.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.476.690
KV 405/2024. Am 17. Juni 2024 haben das Österreichische Rote Kreuz, die Gewerkschaft GPA und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1. für alle Betriebe in den Bereichen Rettungs- und Sanitätsdienst (inkl. Krankentransportdienst), Blutspendedienst, Katastrophenhilfe sowie Gesundheits- und Soziale Dienste, deren Eigentümer oder Mehrheitsgesellschafter die ordentlichen Mitglieder des Österreichischen Roten Kreuzes oder deren rechtlich selbständige Untergliederungen sind, sowie sonstige natürliche oder juristische Personen mit einer „Mitgliedschaft Arbeitgeber“ gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung des Österreichischen Roten Kreuzes, ausgenommen das St. Anna Kinderspital; 2. für alle Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer der im fachlichen Geltungsbereich angeführten Betriebe; 3. für das gesamte Bundesgebiet Österreichs. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne und Gehälter und enthält außerdem die Anhänge I-IX für die jeweiligen Bundesländer, die einen integrierenden Bestandteil des Kollektivvertrages bilden. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 405/2024, Katasterzahl XXII/96/39, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 28. Juni 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft