Villach
Anlagenbehörde
Sachgebiet - Bautechnik
9500 Villach, Rathaus
Rathausplatz 1
Villach, 27. Juni 2024
Edikt
Kundmachung des verfahrenseinleitenden Antrages und Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung im Großverfahren
Wir haben folgende Angelegenheit zu bearbeiten: Mit Eingabe vom 26. März 2024 sowie unter Nachreichung projektändernder bzw. projektergänzender Unterlagen am 25. Juni 2024 hat die Stadtbaumeister Willroider GmbH um die baupolizeiliche Bewilligung für die Errichtung einer dreigeschossigen Wohnanlage mit insgesamt 10 Wohneinheiten und 18 oberirdischen PKW-Stellplätzen sowie diversen Nebenbaulichkeiten in 9500 Villach, Hans-Dolenz-Weg auf Grst.Nr. 1164, KG 75441 St. Martin, angesucht.
Beschreibung des Vorhabens: Geplant ist die Errichtung einer unterkellerten Wohnanlage in Massivbauweise bestehend aus einem Baukörper mit drei oberirdischen Geschoßen. Die Höhenlage mit ±0,00 Niveau wird mit 524,20 Meter über Adria festgelegt. Der Höhenbezugspunkt ist der bestehende Kanaldeckel am öffentlichen Gut mit 523,46 Meter über Adria. Als Dachform gelangt ein Flachdach mit einer max. Attikaoberkante von +9,66 m über festgelegter Erdgeschoßfußbodenoberkante zur Ausführung. Die Wohnungen verfügen über Terrassen mit Gartenanteilen im Erdgeschoß und Balkonen in den Obergeschoßen. In Richtung des Wiesenbaches soll eine Stützmauer errichtet werden. Die Zufahrt erfolgt über die öffentliche Gemeindestraße, dem Hans-Dolenz-Weg. Eine Einfahrt besteht bereits, diese wird erweitert und lagemäßig verschoben. Es wird keine Toranlage an der Grundgrenze errichtet. Die bestehende Sockelmauer an der Grundgrenze zum öffentlichen Gut soll abgebrochen und entsorgt werden. In diesem Zuge wird eine neue Stützmauer errichtet. Es sollen 11 Carportstellplätze, 5 freie Stellplätze sowie 2 Gästeparkplätze als Längsparker errichtet werden. Die Carportanlage wird in Leichtbauweise mit Stahlstehern und Stahlträgern errichtet. Das Dach wird mit einer 14 cm Massivholzplatte und 3,5% Dachneigung errichtet. Die allgemeinen Grünflächen werden humusiert und eingesät bzw. gärtnerisch gestaltet. Der Kinderspielplatz wird begrünt. Die Beheizung erfolgt mittels Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz.
Für das Verfahren gilt: Gegen dieses Vorhaben können bis 14. August 2024 bei der Behörde, Stadt Villach, Abt. Anlagenbehörde, Sachgebiet Bautechnik, Rathausplatz 1, 9500 Villach, schriftlich Einwendungen erhoben werden. Für die schriftliche Einbringung stehen auch technische Übertragungsmöglichkeiten (z.B. Fax 205-2299, E-Mail: bautechnik@villach.at) zur Verfügung. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt.
Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie nicht rechtzeitig Einwendungen erheben, Ihre Parteistellung verlieren.
Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt. Wir müssen Sie allerdings darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber an Einwendungen auch inhaltliche Anforderungen stellt. So müssen Sie konkret behaupten, dass eine Beeinträchtigung bestimmter Ihnen zustehender Rechte gegeben sein kann.
Zu diesem Vorhaben wird eine öffentliche mündliche Verhandlung verbunden mit einem Augenschein anberaumt. Ort: 9500 Villach, Hans-Dolenz-Weg (Höhe Haus Nr. 10), Datum: Montag, 26. August 2024| Zeit: 15:00 Uhr
Am Verfahren Beteiligte können persönlich zur mündlichen Verhandlung kommen, an ihrer Stelle einen Bevollmächtigten entsenden oder gemeinsam mit ihrem Bevollmächtigten erscheinen. Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft des Handelsrechtes oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden. Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person - z.B. einen Rechtsanwalt oder Notar - vertreten lassen,
- wenn Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht,
- wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zu uns kommen.
Die Anträge, die Antragsunterlagen und die vorliegenden Sachverständigengutachten liegen, soweit sie nicht von der Akteneinsicht ausgenommen sind, während der Einwendungsfrist zur öffentlichen Einsicht auf:
Ort der Einsichtnahme: Baurechtlicher Akt: Zl.: 06377/2023 Abteilung Anlagenbehörde, Sachgebiet Bautechnik des Magistrates der Stadt Villach Eingang I, 2. Stock, Zimmer 201 bzw. 203, Rathausplatz 1, 9500 Villach | Zeit: Mo von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung; Di von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr; Mi von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung; Do von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr; Fr von 8 bis 12 Uhr
Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
Rechtsgrundlagen: §§ 44a, 44b, 44d, 44f des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, AVG 1991, § 16 Kärntner Bauordnung 1996, K-BO 1996
Für den Bürgermeister
Ljubica Stipic I Sachbearbeiterin – Bautechnik