Hinweisbekanntmachung einer beabsichtigten Verschmelzung zur Aufnahme
Raiffeisen Bank International AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m
RBI Beteiligungs GmbH
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 217076 f
Es ist beabsichtigt, die RBI Beteiligungs GmbH („übertragende Gesellschaft“) mit dem Sitz in Wien, und der Geschäftsanschrift Am Stadtpark 9, 1030 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgericht Wien unter FN 217076 f, als übertragende Gesellschaft auf die Raiffeisen Bank International AG („übernehmende Gesellschaft“) mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Am Stadtpark 9, 1030 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgericht Wien unter FN 122119 m als übernehmende Gesellschaft durch Übertragung des Vermögens der RBI Beteiligungs GmbH als Ganzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Raiffeisen Bank International AG als übernehmende Gesellschaft zum Stichtag 31.03.2024 (Tagesablauf) als Verschmelzungsstichtag zu verschmelzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Der Verschmelzung liegt die Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31.03.2024 zugrunde.
Die übernehmende Gesellschaft ist Alleingesellschafterin der übertragenden Gesellschaft. Eine Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft im Zusammenhang mit der Verschmelzung ist nicht zulässig und unterbleibt. Angaben über den Umtausch von Anteilen sind daher nicht erforderlich.
Gemäß § 221a Abs 1a AktG wird bekannt gemacht, dass der von den Geschäftsführern der übertragenden Gesellschaft einerseits und den Vorständen der übernehmenden Gesellschaft andererseits gemeinsam aufgestellte Verschmelzungsvertrag vom 26.06.2024 zum Firmenbuch eingereicht und auf der Internetseite der Raiffeisen Bank International AG, https://www.rbinternational.com/de/investoren/rbi-aktie/verschmelzungsunterlagen.html veröffentlicht wird.
Gemäß § 221a Abs 2 AktG sind ab dem heutigen Tag auf der Internetseite der übernehmenden Gesellschaft (https://www.rbinternational.com/de/investoren/rbi-aktie/verschmelzungsunterlagen.html) zugänglich gemacht: (i) der Verschmelzungsvertrag vom 26.06.2024, (ii) die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der übertragenden und übernehmenden Gesellschaft jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre, (iii) die Corporate Governance-Berichte der Raiffeisen Bank International AG für die letzten drei Geschäftsjahre und (iv) die Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31.03.2024.
Die Verschmelzungsberichte von Geschäftsführung/Vorstand gemäß § 220a AktG, die Prüfungsberichte gemäß § 220b AktG und der Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 220c AktG sind gemäß § 232 Abs 1 AktG nicht erforderlich und wurden nicht erstellt.
Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG hat auf die Zustimmung der Hauptversammlung verzichtet (§ 231 Abs 1 iVm § 231 Abs 3 AktG). Gemäß § 231 Abs 3 AktG können Aktionäre der Raiffeisen Bank International AG, deren Anteile zusammen fünf vom Hundert des Grundkapitals der Raiffeisen Bank International AG erreichen, unter Nachweis ihrer Aktionärseigenschaft mittels Depotbestätigung ihres depotführenden Kreditinstitutes gemäß § 10a AktG bis zum Ablauf eines Monats nach dieser Veröffentlichung die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird
Raiffeisen Bank International AG
RBI Beteiligungs GmbH